Ursache und Wirkung: Experten schlagen ein Teilkrankengeld vor - wollen die Krankenkassen so an den Langzeitpatienten sparen?
Datum: Dienstag, dem 08. Dezember 2015
Thema: Gesundheit News


Zum Krankengeld:

Cottbus (ots) - Alles oder nichts, das ist das Prinzip beim Krankengeld.

Dabei könnte zum Beispiel ein Schuldirektor mit einem komplizierten Beinbruch zwar nicht vor der Klasse stehen, aber vielleicht noch Verwaltungsaufgaben am Schreibtisch erledigen.

Mit der Einführung eines Teilkrankengeldes hat der Sachverständigenrat im Gesundheitswesen dazu jetzt einen nachdenkenswerten Vorschlag unterbreitet.

Allerdings steht der Vorstoß unter keinem guten Stern.

Denn Ausgangspunkt war, dass die Experten auf Geheiß des Bundesgesundheitsministers Spar-Ideen entwickeln sollten, um die in den vergangenen Jahren exorbitant gestiegenen Kassenausgaben für das Krankengeld in den Griff zu bekommen.

So keimt unweigerlich der Verdacht, die Krankenkassen wollten nun an den Langzeitpatienten sparen.

Zumal es in der Vergangenheit durchaus Fälle gab, in denen sich Betroffene wegen der langen Behandlungsdauer unangenehme Fragen von AOK, BKK & Co gefallen lassen mussten.

Grundlage für das Teilkrankengeld müsste also das Einvernehmen zwischen Arzt und Patient sein.

Zusätzlich wäre darüber nachzudenken, ob Teilkrankgeschriebene am Ende nicht mehr Geld in der Tasche haben sollten als Vollkranke - als Anreiz zur Teilarbeit.

Damit würde man auch dem Vorurteil begegnen, dass es nur um Kosteneinsparungen geht. In ihrem Gutachten machen die Experten freilich noch auf einen anderen Umstand aufmerksam, der in der Debatte viel zu kurz kommt:

Die Wartezeiten auf Therapieplätze für psychisch Erkrankte sind vielerorts unzumutbar lang.

Gerade Depressionen haben jedoch maßgeblich zum Anstieg der Krankengeldausgaben beigetragen.

Es gilt also, verstärkt bei den Ursachen anzusetzen und nicht nur bei den Wirkungen.

Pressekontakt:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/47069/3196526, Autor siehe obiger Artikel.

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Cottbus (ots) - Alles oder nichts, das ist das Prinzip beim Krankengeld.

Dabei könnte zum Beispiel ein Schuldirektor mit einem komplizierten Beinbruch zwar nicht vor der Klasse stehen, aber vielleicht noch Verwaltungsaufgaben am Schreibtisch erledigen.

Mit der Einführung eines Teilkrankengeldes hat der Sachverständigenrat im Gesundheitswesen dazu jetzt einen nachdenkenswerten Vorschlag unterbreitet.

Allerdings steht der Vorstoß unter keinem guten Stern.

Denn Ausgangspunkt war, dass die Experten auf Geheiß des Bundesgesundheitsministers Spar-Ideen entwickeln sollten, um die in den vergangenen Jahren exorbitant gestiegenen Kassenausgaben für das Krankengeld in den Griff zu bekommen.

So keimt unweigerlich der Verdacht, die Krankenkassen wollten nun an den Langzeitpatienten sparen.

Zumal es in der Vergangenheit durchaus Fälle gab, in denen sich Betroffene wegen der langen Behandlungsdauer unangenehme Fragen von AOK, BKK & Co gefallen lassen mussten.

Grundlage für das Teilkrankengeld müsste also das Einvernehmen zwischen Arzt und Patient sein.

Zusätzlich wäre darüber nachzudenken, ob Teilkrankgeschriebene am Ende nicht mehr Geld in der Tasche haben sollten als Vollkranke - als Anreiz zur Teilarbeit.

Damit würde man auch dem Vorurteil begegnen, dass es nur um Kosteneinsparungen geht. In ihrem Gutachten machen die Experten freilich noch auf einen anderen Umstand aufmerksam, der in der Debatte viel zu kurz kommt:

Die Wartezeiten auf Therapieplätze für psychisch Erkrankte sind vielerorts unzumutbar lang.

Gerade Depressionen haben jedoch maßgeblich zum Anstieg der Krankengeldausgaben beigetragen.

Es gilt also, verstärkt bei den Ursachen anzusetzen und nicht nur bei den Wirkungen.

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