Video-Überwachung in Filialbetrieben
Datum: Mittwoch, dem 04. Oktober 2023
Thema: Gesundheit Infos


Videoüberwachung im Handel aber mit Vorsicht

Bürstadt 13.02.2017 Zusammen mit der Deutsche Datenschutzhilfe e.V beschäftigt sich das IT-Service-Net mit Videoüberwachung. Besonders interessant ist diese Anwendung für Filialbetriebe mit Barzahlung.
Zentral können damit alle Kassen-Transaktionen zum Beispiel in Backfilialen überwacht werden. Bis jetzt war der Inhaber nicht in der Lage die Quelle möglicher Differenzen zu erkennen, nach Installation der Lösung hat der Inhaber Fakten und kann sein Problem in den Griff bekommen.

Die Lösung besteht aus einer, in Kassennähe, installierten Kamera und einer Software die in der Lage ist, Kassendaten und Videoaufnahmen zeitlich zu synchronisieren, damit können Vorgänge punktgenau, transparent gemacht werden. Ergänzt werden kann diese Lösung durch die Möglichkeit, nach Geschäftsschluss, eine optionale Alarmfunktion zu aktivieren.
Das Ganze lässt sich per Fernübertragung realisieren damit lassen sich alle Filialen, egal von woher, überwachen ohne dass Zeitverluste durch Fahrten entstehen.

Der Datenschutz
So vorteilhaft diese Lösung ist es muss der Datenschutz beachtet werden. Der Beobachtete hat das Recht zu wissen was von ihm aufgezeichnet wurde, an wen die Daten gehen und was der Zweck der Aufzeichnung ist (Auskunftsanspruch nach § 34 Abs.1 BDSG).

Studien haben ergeben, dass im Einzelhandel und der Gastronomie wenig Kenntnisse über den Datenschutz vorhanden sind. Jede Videoüberwachung muss aber durch Hinweisschilder angezeigt werden. Dies kann durch Text oder eine Graphik sein und muss aufzeigen, wer verantwortlich für die Überwachung ist.

Vor dem Einsatz sollte man das Datenschutzgesetz zu Rate ziehen, um zu wissen was der Datenschutz verlangt und einen Datenschutzbeauftragten befragen oder einsetzen. Erste Informationen sind hier zu finden: Deutsche-Datenschutzhilfe E.V. - Wir unterstützen Verbraucher gegen die totale Überwachung.

Was tun?
Probleme, im Vorfeld und dem Betrieb können vermieden werden durch das Einschalten von externen Beratern. In diesem Fall bieten sich unter anderem die IT-Spezialisten des bundesweiten IT-Service-Net an, Das IT-Service-Net führt auch vor-Ort Überprüfungen in den in Frage kommenden Betrieben durch. Auf der Homepage des Netzes finden sich regionale Partner und stehen für Fragen zur Verfügung.

Ein Netz für IT-Spezialisten
Aufgrund der wachsenden Brisanz der Themen Sicherheit und Gesundheit verstärkt das Netz seine Reihen und bietet damit Chancen für Einzelkämpfer und Gründer.

An einer Mitarbeit Interessierte werden ausgebildet, um einen optimalen Service in der Zielgruppe der kleinen und mittleren Unternehmen zu leisten. Weitere Informationen auf der Homepage des IT-Service-Net, hier kann an zugleich auch das nächstgelegene Partnerunternehmen finden.

IT-Service-Net, Schappach, Gomes

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