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Gesundheit Infos, Gesundheit News & Gesundheit Tipps ! Krank aus dem Krankenhaus

Veröffentlicht am Montag, dem 06. Juli 2015 von Gesundheit-Infos-247.de

Gesundheit Infos
Krank aus dem Krankenhaus

Gesundheit Infos, Gesundheit News & Gesundheit Tipps | D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Freie-PM.de: Infektionen in der Klinik: Welche Rechte haben Patienten?

Ins Krankenhaus geht niemand gern - dennoch zählen die deutschen Kliniken jedes Jahr 17 Millionen Patienten. Sie alle hoffen, im Rahmen der Behandlung ihre Gesundheit wieder herzustellen. Meist ist dies auch der Fall, doch gibt es immer wieder Betroffene, die durch einen Aufenthalt sogar noch kränker werden: Studien zeigen, dass sich jährlich bis zu 600.000 Menschen in Kliniken mit Krankheitserregern infizieren - häufig mit gravierenden Folgen. Welche Rechte die Patienten dann haben? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung klärt auf.

Patienten, die sich mit dem sogenannten MRSA-Bakterium infizieren, müssen im Schnitt vier Tage länger als geplant in der Klinik bleiben. Das Kürzel des Übeltäters steht für Multiresistenter Staphylococcus aureus, also einem Vertreter der antibiotikaresistenten Staphylokokken-Stämme - deshalb ist diesen Keimen besonders schwer beizukommen. Die häufigsten Folgen einer solchen Infektion sind Harnwegs- sowie postoperative Wundinfektionen. Wer von einer solchen Komplikation betroffen ist, verspürt verständlicherweise den Impuls, dem Krankenhaus gegenüber Schadenersatzansprüche geltend zu machen. "Doch auch wenn man sich nachweisbar in der Klinik oder auch Arztpraxis infiziert hat, bedeutet das nicht automatisch, dass man vor Gericht Recht bekommt", weiß Julia Lützenrath, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Auf das "wie" kommt es an
Entscheidend ist nämlich, wie sich der Patient die Keime einfängt. Geschieht dies unter Einhaltung aller Hygienevorschriften im OP, so hat der Betroffene wenig Aussicht auf Erfolg: "Absolute Keimfreiheit ist bei einer Operation nicht zu erreichen", erläutert Julia Lützenrath ein Urteil des BGH. Bei dem konkreten Fall kam es bei einem Patienten zu einer schweren Infektion der Operationswunde. Es stellte sich heraus, dass die Keime durch ein Mitglied des Operations-Teams übertragen wurden. Wer jedoch die MRSA übertragen hatte, war nicht mehr nachvollziehbar. Der Patient klagte auf Schadenersatz - vergeblich. Der BGH (Az. ZR 102/90) lehnte eine Haftung durch das Krankenhaus ab: Es sei nicht möglich, einen OP komplett steril zu bekommen. Zudem seien die Ausbreitungswege der Keime in Kliniken nicht vollständig kontrollierbar - vorausgesetzt allerdings, dass die gebotenen hygienischen Maßnahmen gewissenhaft umgesetzt wurden.
"Mehr Aussicht auf Erfolg vor Gericht haben die Patienten, wenn die Infektion vermeidbar gewesen wäre", weiß die D.A.S. Juristin. Das ist dann der Fall, wenn die Keime etwa durch eine Pflegekraft auf Station oder durch eine Arzthelferin übertragen wurden. Denn das ist - nach Ansicht des BGH - in der Regel nur dann möglich, wenn Krankenhausträger oder der niedergelassene Arzt nicht alle organisatorischen und technischen Vorkehrungen getroffen haben, um eine vermeidbare Keimübertragung durch das Personal zu verhindern. Dazu gehört die ausreichende Nutzung und Bereitstellung von Handdesinfektionsmittel ebenso wie eine leitliniengerechte Aufarbeitung von medizinischen Instrumenten - nicht nur im OP, sondern beispielsweise auch in der Endoskopie.

Beweislast liegt auch beim Patienten
Klagt nun ein Betroffener auf Schadenersatz, so muss er einige Beweise bringen. "Dazu gehört zum einen der Nachweis, dass er sich mit den Keimen wirklich in der Klinik oder der Praxis infiziert hat", klärt die D.A.S. Expertin auf. Außerdem muss er aufzeigen, dass dort die vorgeschriebenen Hygienestandards nicht eingehalten wurden. "Drittens muss vor Gericht belegt werden, dass die Infektion bei Einhaltung der Hygienestandards vermeidbar gewesen wäre", weiß Julia Lützenrath. Ein Beispiel: Eine Patientin, die nach einem orthopädischen Eingriff an einer Staphylokokkeninfektion erkrankt war, hatte erfolgreich gegen ein Uniklinikum auf Schmerzensgeld geklagt. Das Krankenhaus wurde während ihres Aufenthalts renoviert, in Folge dessen herrschten im Operationssaal sowie auf der Station unsterile und unhygienische Zustände. Die Ärzte hätten hier eine Aufklärungspflicht hinsichtlich dieser Umstände und der infolgedessen nicht einwandfreien Pflegebedingungen, wenn die in Aussicht genommene Operation nicht dringlich ist, urteilte das OLG Köln. Gibt es keine derartige Aufklärung, so fehlt es an einer wirksamen und beachtlichen Einwilligung des Patienten in die Operation (OLG Köln, Az. 18 U 198/77).

Auf den eigenen Instinkt verlassen
Grundsätzlich ist es als Patient schwierig zu erkennen, ob und inwieweit tatsächlich die Hygienevorschriften eingehalten werden. Doch es liegt im eigenen Interesse, genau nachzufragen, ob eine Spritze mehrfach benutzt wurde oder sich die Schwester die Hände gewaschen hat. Zudem gibt es mittlerweile in vielen Kliniken Hygienepläne sowie einen Hygienebeauftragten, an den man sich bei Bedarf wenden kann.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de/
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.905

Kurzfassung:
Krank durchs Krankenhaus
Schadenersatz bei Keimen in der Klinik?

Jährlich infizieren sich bis zu 600.000 Menschen in Kliniken mit Krankheitserregern - häufig mit ernsthaften Folgen. Denn Patienten, die sich mit dem sogenannten MRSA-Bakterium (kurz für Multi-resistenter Staphylococcus aureus, also antibiotikaresistente Staphylokokken-Stämme) anstecken, müssen im Schnitt vier Tage länger als geplant in der Klinik bleiben. Dennoch haben sie nur in bestimmten Fällen Anspruch auf Schadenersatz, weiß die D.A.S. Rechtschutzversicherung. Entscheidend ist, wie die Keime übertragen wurden: Geschah dies im OP-Bereich unter Einhaltung aller Hygienevorschriften, etwa durch ein Mitglied des Operations-Teams, so hat der Betroffene wenig Aussicht auf Erfolg. Denn, so die Ansicht des BGH: Absolute Keimfreiheit sei bei einer Operation nicht erreichbar, die Ausbreitungswege der Keime sind in Kliniken nicht komplett kontrollierbar - immer vorausgesetzt, die Hygienestandards wurden eingehalten. Anders ist die Rechtslage, wenn die Infektion von einem Pfleger auf Station oder der Arzthelferin einer Praxis übertragen wurde: Denn der Praxisinhaber oder Krankenhausträger muss grundsätzlich alle organisatorischen und technischen Vorkehrungen treffen, um eine vermeidbare Keimübertragung durch sein Personal zu verhindern. Hat er nachweislich geschlampt, so hat der betroffene Patient Anspruch auf Schadensersatz. Um diesen durchsetzen zu können, muss er drei Tatsachen belegen. Erstens: Er hat sich mit den Keimen wirklich in der Klinik oder der Praxis infiziert. Zweitens: Die Hygiene-standards wurden nicht eingehalten. Und drittens, dass die Infektion bei Einhaltung der Hygienestandards vermeidbar gewesen wäre. Ein grundsätzlicher Hinweis: Wer sich als Patient unsicher über die Hygienestandards ist - in vielen Kliniken gibt es mittlerweile Hygienepläne sowie einen Hygienebeauftragten, an den man sich bei Bedarf wenden kann.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de/
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.997

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpress.de/DAS/Patientenrechte/Bild1.jpg bzw. Bild2.jpg zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!

Weitere Informationen:

D.A.S. Anne Kronzucker
Tel 089 6275-1613
Fax 089 6275-2128
E-Mail: anne.kronzucker@ergo.de
www.das.de

HARTZKOM Katja Rheude
Tel 089 998 461-24
Fax 089 998 461-20
Anglerstraße 11. 80339 München
E-Mail: das@hartzkom.de

Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
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www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
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80339 München
das@hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de

(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)

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Infektionen in der Klinik: Welche Rechte haben Patienten?

Ins Krankenhaus geht niemand gern - dennoch zählen die deutschen Kliniken jedes Jahr 17 Millionen Patienten. Sie alle hoffen, im Rahmen der Behandlung ihre Gesundheit wieder herzustellen. Meist ist dies auch der Fall, doch gibt es immer wieder Betroffene, die durch einen Aufenthalt sogar noch kränker werden: Studien zeigen, dass sich jährlich bis zu 600.000 Menschen in Kliniken mit Krankheitserregern infizieren - häufig mit gravierenden Folgen. Welche Rechte die Patienten dann haben? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung klärt auf.

Patienten, die sich mit dem sogenannten MRSA-Bakterium infizieren, müssen im Schnitt vier Tage länger als geplant in der Klinik bleiben. Das Kürzel des Übeltäters steht für Multiresistenter Staphylococcus aureus, also einem Vertreter der antibiotikaresistenten Staphylokokken-Stämme - deshalb ist diesen Keimen besonders schwer beizukommen. Die häufigsten Folgen einer solchen Infektion sind Harnwegs- sowie postoperative Wundinfektionen. Wer von einer solchen Komplikation betroffen ist, verspürt verständlicherweise den Impuls, dem Krankenhaus gegenüber Schadenersatzansprüche geltend zu machen. "Doch auch wenn man sich nachweisbar in der Klinik oder auch Arztpraxis infiziert hat, bedeutet das nicht automatisch, dass man vor Gericht Recht bekommt", weiß Julia Lützenrath, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Auf das "wie" kommt es an
Entscheidend ist nämlich, wie sich der Patient die Keime einfängt. Geschieht dies unter Einhaltung aller Hygienevorschriften im OP, so hat der Betroffene wenig Aussicht auf Erfolg: "Absolute Keimfreiheit ist bei einer Operation nicht zu erreichen", erläutert Julia Lützenrath ein Urteil des BGH. Bei dem konkreten Fall kam es bei einem Patienten zu einer schweren Infektion der Operationswunde. Es stellte sich heraus, dass die Keime durch ein Mitglied des Operations-Teams übertragen wurden. Wer jedoch die MRSA übertragen hatte, war nicht mehr nachvollziehbar. Der Patient klagte auf Schadenersatz - vergeblich. Der BGH (Az. ZR 102/90) lehnte eine Haftung durch das Krankenhaus ab: Es sei nicht möglich, einen OP komplett steril zu bekommen. Zudem seien die Ausbreitungswege der Keime in Kliniken nicht vollständig kontrollierbar - vorausgesetzt allerdings, dass die gebotenen hygienischen Maßnahmen gewissenhaft umgesetzt wurden.
"Mehr Aussicht auf Erfolg vor Gericht haben die Patienten, wenn die Infektion vermeidbar gewesen wäre", weiß die D.A.S. Juristin. Das ist dann der Fall, wenn die Keime etwa durch eine Pflegekraft auf Station oder durch eine Arzthelferin übertragen wurden. Denn das ist - nach Ansicht des BGH - in der Regel nur dann möglich, wenn Krankenhausträger oder der niedergelassene Arzt nicht alle organisatorischen und technischen Vorkehrungen getroffen haben, um eine vermeidbare Keimübertragung durch das Personal zu verhindern. Dazu gehört die ausreichende Nutzung und Bereitstellung von Handdesinfektionsmittel ebenso wie eine leitliniengerechte Aufarbeitung von medizinischen Instrumenten - nicht nur im OP, sondern beispielsweise auch in der Endoskopie.

Beweislast liegt auch beim Patienten
Klagt nun ein Betroffener auf Schadenersatz, so muss er einige Beweise bringen. "Dazu gehört zum einen der Nachweis, dass er sich mit den Keimen wirklich in der Klinik oder der Praxis infiziert hat", klärt die D.A.S. Expertin auf. Außerdem muss er aufzeigen, dass dort die vorgeschriebenen Hygienestandards nicht eingehalten wurden. "Drittens muss vor Gericht belegt werden, dass die Infektion bei Einhaltung der Hygienestandards vermeidbar gewesen wäre", weiß Julia Lützenrath. Ein Beispiel: Eine Patientin, die nach einem orthopädischen Eingriff an einer Staphylokokkeninfektion erkrankt war, hatte erfolgreich gegen ein Uniklinikum auf Schmerzensgeld geklagt. Das Krankenhaus wurde während ihres Aufenthalts renoviert, in Folge dessen herrschten im Operationssaal sowie auf der Station unsterile und unhygienische Zustände. Die Ärzte hätten hier eine Aufklärungspflicht hinsichtlich dieser Umstände und der infolgedessen nicht einwandfreien Pflegebedingungen, wenn die in Aussicht genommene Operation nicht dringlich ist, urteilte das OLG Köln. Gibt es keine derartige Aufklärung, so fehlt es an einer wirksamen und beachtlichen Einwilligung des Patienten in die Operation (OLG Köln, Az. 18 U 198/77).

Auf den eigenen Instinkt verlassen
Grundsätzlich ist es als Patient schwierig zu erkennen, ob und inwieweit tatsächlich die Hygienevorschriften eingehalten werden. Doch es liegt im eigenen Interesse, genau nachzufragen, ob eine Spritze mehrfach benutzt wurde oder sich die Schwester die Hände gewaschen hat. Zudem gibt es mittlerweile in vielen Kliniken Hygienepläne sowie einen Hygienebeauftragten, an den man sich bei Bedarf wenden kann.
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Krank durchs Krankenhaus
Schadenersatz bei Keimen in der Klinik?

Jährlich infizieren sich bis zu 600.000 Menschen in Kliniken mit Krankheitserregern - häufig mit ernsthaften Folgen. Denn Patienten, die sich mit dem sogenannten MRSA-Bakterium (kurz für Multi-resistenter Staphylococcus aureus, also antibiotikaresistente Staphylokokken-Stämme) anstecken, müssen im Schnitt vier Tage länger als geplant in der Klinik bleiben. Dennoch haben sie nur in bestimmten Fällen Anspruch auf Schadenersatz, weiß die D.A.S. Rechtschutzversicherung. Entscheidend ist, wie die Keime übertragen wurden: Geschah dies im OP-Bereich unter Einhaltung aller Hygienevorschriften, etwa durch ein Mitglied des Operations-Teams, so hat der Betroffene wenig Aussicht auf Erfolg. Denn, so die Ansicht des BGH: Absolute Keimfreiheit sei bei einer Operation nicht erreichbar, die Ausbreitungswege der Keime sind in Kliniken nicht komplett kontrollierbar - immer vorausgesetzt, die Hygienestandards wurden eingehalten. Anders ist die Rechtslage, wenn die Infektion von einem Pfleger auf Station oder der Arzthelferin einer Praxis übertragen wurde: Denn der Praxisinhaber oder Krankenhausträger muss grundsätzlich alle organisatorischen und technischen Vorkehrungen treffen, um eine vermeidbare Keimübertragung durch sein Personal zu verhindern. Hat er nachweislich geschlampt, so hat der betroffene Patient Anspruch auf Schadensersatz. Um diesen durchsetzen zu können, muss er drei Tatsachen belegen. Erstens: Er hat sich mit den Keimen wirklich in der Klinik oder der Praxis infiziert. Zweitens: Die Hygiene-standards wurden nicht eingehalten. Und drittens, dass die Infektion bei Einhaltung der Hygienestandards vermeidbar gewesen wäre. Ein grundsätzlicher Hinweis: Wer sich als Patient unsicher über die Hygienestandards ist - in vielen Kliniken gibt es mittlerweile Hygienepläne sowie einen Hygienebeauftragten, an den man sich bei Bedarf wenden kann.
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D.A.S. Anne Kronzucker
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Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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(Artikel-Titel: Krank aus dem Krankenhaus)

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 Berufung Clown und Humortrainer (PR-Gateway, 02.05.2024)
: Ausbildung an der Internationalen Berufsfachschule für Clown und Comedy Infoseminare und Casting ab Mai in Konstanz und der Schweiz

Die Tamala Clown Akademie in Konstanz richtet ab Mai Informationsseminare und Castings für angehende Clowns aus. Als Anerkennung für ihre Arbeit im theatralischen Bereich wurden die beiden Gründer Jenny Karpawitz und Udo Berenbrinker zu den 100 besten Trainern im deutschsprachigen Raum gewählt.



Die Rolle des Clowns in der Gesellschaft ...

 Freude am Arbeitsplatz ist der Schlüssel zur Effektivität (PR-Gateway, 02.05.2024)


Die Freude an der Arbeit zu erhalten, kann eine Herausforderung sein, insbesondere wenn die Aufgaben nur bedingt Spaß machen. Studien zeigen jedoch, dass Motivation und Effektivität steigen, wenn wir uns persönlich mit den Aufgaben identifizieren und einen Sinn darin sehen. Dies unterstreicht die Bedeutung der intrinsischen Motivation, die durch das Bewusstsein des Nutzens einer Aufgabe und die Freude an ihrer Erledigung gesteigert werden kann.



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 BMF-Tocherterfirma: Entwicklung von 3D-BioChips für die pharmazeutische und kosmetische Forschung (PR-Gateway, 30.04.2024)


Boston, München, 30. April 2024. Boston Micro Fabrication (BMF) hat die Tochterfirma BMF Biotechnology Inc. gegründet, die hochpräzise, mikrofluidische 3D-Biochips für die pharmazeutische und kosmetische Forschung entwickelt. Die Organ-on-a-Chip Plattformen ermöglichen die Reproduktion physiologisch relevanter Gewebe in großem Maßstab, erleichtern damit die Erforschung der Wirkungen von Kosmetik und Medikamenten und beschleunigen die Forschungsabläufe.



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 Urlaubskiller Zahnschmerzen ? proDente Sprachführer hilft weiter (PR-Gateway, 30.04.2024)
Der kostenfreie proDente Sprachführer übersetzt das Wichtigste rund um Zahnschmerzen in sieben Sprachen.

Zahnschmerzen können die Urlaubsstimmung erheblich trüben. Regelmäßig zur Kontrolle in die Zahnarztpraxis zu Hause mindert das Risiko, dass Zahnschmerzen den Urlaub vermiesen. Im Fall der Fälle hilft der kostenfreie proDente Sprachführer weiter. Er übersetzt das Wichtigste rund um Zahnschmerzen in sieben Sprachen.



Empfehlenswert ist es, frühzeitig vor Beginn der Re ...

 Diabetes mellitus: Neues auf dem Weg zur Diabetesprävention (PR-Gateway, 30.04.2024)
Bioresonanz-Redaktion berichtet über eine neue Methode zur Früherkennung von Diabetes

Lindenberg, 30. April 2024. Diabetes mellitus bleibt häufig lange unentdeckt, da die Erkrankung oft schwer frühzeitig zu erkennen ist. Forscher suchen deshalb nach neuen Methoden, um Diabetes in einem frühen Stadium zu identifizieren. Die Bioresonanz-Redaktion erläutert, wie der Ruhr-Universität Bochum das gelungen ist und worauf es noch ankommt.



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 22. DGH-Kongress Geistiges Heilen vom 11. - 13.10.2024 (PR-Gateway, 30.04.2024)
Vergünstigter Vorverkauf: ab 1. Mai 2024

Ho"oponopono, Emotionscode, Heilsame Rückführungen, Landschaftsheilung, energetische Schutztechniken, Klangheilung, Schamanismus, Numerologie, Psycho-Physiognomik, die tibetische Heilmethode "Zapchen" u. v. m.: Mit rund 45 Vorträgen, Workshops und Angeboten zur Spirituellen Einkehr und über 20 Referentinnen und Referenten bietet der 22. DGH-Kongress Geistiges Heilen in Rotenburg a. d. Fulda die Chance, die Vielfalt geistiger Heilmethoden vor Or ...

 Hans-Christoph Vöhringer, CEO der Netztal AG, plant ein neues Circular Economy-Projekt mit doppeltem Effekt (PR-Gateway, 30.04.2024)
Hans-Christoph Vöhringer: "Plastikrecycling-Projekt für Indonesien und Südostasien"

Angesichts der alarmierenden Umweltauswirkungen von Plastikverschmutzung in der Region, insbesondere auf der beliebten Insel Bali, zielt das Projekt der Netztal AG darauf ab, nicht nur die Umwelt zu reinigen, sondern auch lokale Gemeinschaften durch Schulungen und die Schaffung nachhaltiger Arbeitsmöglichkeiten zu stärken. Dieser Bericht beleuchtet d ...

 DENIOS spendet an heimischen Imkerverein (PR-Gateway, 26.04.2024)


Allein der Name klingt schon angsteinflößend: Faulbrut - eine tödliche Bienenseuche. Wird nichts dagegen getan, kann sich die Krankheit unter den Bienen immer weiter ausbreiten. Genau aus diesem Grund hat DENIOS aus Bad Oeynhausen dem Kreisimkerverein Minden zwei große Kunststoff-Boxen gespendet. Sie sollen im Falle eines Faulbrut-Ausbruchs verhindern, dass sich die Krankheit auf weitere Bienenvölker überträgt.



Kampf gegen die tödliche Seuche



"Wi ...

 Cannabis Hot Stock mit massivem Kaufsignal - Jetzt einsteigen. Neuer 305% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 294.900% mit Canopy Growth ($CGC) (PR-Gateway, 25.04.2024)


Cannabis Hot Stock mit massivem Kaufsignal - Jetzt einsteigen. 305% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy Growth



25.04.24 08:02

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 Zukunft säen, Erde retten: die Revolution von Farmers Future (PR-Gateway, 24.04.2024)


Farmers Future, ein Projekt der Enhanced Finance Solutions CY Ltd., sticht durch sein Engagement für eine nachhaltige und innovative Transformation der Landwirtschaft hervor. Auf die Frage an CEO Erik Simon: Was macht Farmers Future so besonders, erklärte er: "Die Besonderheit dieses Projekts liegt in seiner ganzheitlichen Herangehensweise, die nicht nur auf die Maximierung der landwirtschaftlichen Erträge abzielt, sondern auch die ökologische Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz und ...

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