BSA-„Fachkraft UVSV“ jetzt auch als Fernlehrgang mit eintägiger Präsenzphase
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Gesundheit Infos


Lehrgang vermittelt alle gemäß der UV-Sonnenschutzverordnung verpflichtenden Inhalte

Seit dem 1. November 2012 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Betreiber eines UV-Bestrahlungsgerätes („Solarium“) über ausgebildete und zertifizierte Fachkräfte verfügen, die den Hauttyp der Kunden bestimmen und eine qualifizierte Einweisung in die Benutzung der Geräte durchführen können. Sind diese Fachkräfte nicht vorhanden, ist der Betrieb gesetzlich nicht mehr gestattet. Diese Regelung gilt für alle Betreiber von UV-Bestrahlungsgeräten, egal, ob es sich um Sonnenstudios oder auch Fitness- und Gesundheitsanlagen handelt. Das Betreiben von Selbstbedienungsgeräten mit Münzeinwurf wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gestattet sein. Die BSA-Akademie hat auf diese gesetzliche Neuregelung reagiert und einen Lehrgang zur „Fachkraft UVSV“ entwickelt, der optimal auf die Zertifizierung nach der neuen gesetzlichen Regelung vorbereitet.

Seit September letzten Jahres bietet die BSA-Akademie bereits den reinen zweitägigen Präsenzlehrgang „Fachkraft UVSV“ mit anschließender Zertifizierung nach UV-Schutz-Verordnung (UVSV) an. Während dieser Qualifikation erarbeiten sich die Teilnehmer alle gemäß der UV-Sonnenschutzverordnung verpflichtenden Inhalte. Im Anschluss absolvieren sie vor Ort eine Zertifizierung bei der BSA-Zert, der unabhängigen Zertifizierungsstelle der BSA-Akademie (schriftliche sowie mündliche Prüfung).

NEU: Lehrgang mit eintägiger Präsenzphase
Ab sofort bietet die BSA-Akademie die „Fachkraft UVSV“ auch als Kombination aus Fernlernen mit einem speziellen Lehrbrief und einer eintägigen Präsenzphase an einem ihrer Lehrgangszentren an. Der eintägige Fernlehrgang eignet sich besonders für Betriebe, die ihre Mitarbeiter aus zeitlichen oder finanziellen Gründen nicht länger freistellen können und für alle, die sich gerne selbstverantwortlich und flexibel im Fernunterricht vorbereiten. Außerdem kann diese neue Variante auch als notwendige Verlängerung einer Zertifizierung nach UVSV genutzt werden.

Bei dieser Variante absolvieren die Teilnehmer bis spätestens 14 Tage vor der Präsenzphase einen Online-Test. Der Online-Test ersetzt die schriftliche Prüfung im Rahmen der Zertifizierung. Dadurch muss am Tag der Präsenzphase nur noch eine mündliche Prüfung abgelegt werden, um eine entsprechende Personenzertifizierung gemäß UVSV vorweisen zu können.

Qualifikation „Fachkraft UVSV“
Durch die Qualifikation „Fachkraft UVSV“ werden die Teilnehmer dazu befähigt, eine fachgerechte und für die Nutzer nachvollziehbare Beratung zur Minimierung des gesundheitlichen Risikos durch UV-Bestrahlungsgeräte durchzuführen. Darüber hinaus lernen die Teilnehmer eine individuelle Hauttypbestimmung vorzunehmen, einen individuellen Dosierungsplan zu erstellen, die gemäß dem Dosierungsplan vorgegebenen Geräteeinstellungen vorzunehmen sowie technische Defekte der Geräte zu erkennen. Dazu werden Grundkenntnisse in den Themenfeldern UV-Strahlung, Gerätekunde sowie Kundengespräch und -beratung vermittelt.

Die wichtigsten Informationen in aller Kürze
Gem. UV-Schutzverordnung (UVSV) muss beim Betrieb eines UV-Bestrahlungsgerätes („Solarium“) ab November 2012 eine auf den Nutzer abgestimmte Hauttypbestimmung und Dosierungsplanung sowie eine Einweisung in die sichere Bedienung des UV-Bestrahlungsgerätes durch den zertifizierten Mitarbeiter erfolgen. Reine Münzeinwurfgeräte ohne entsprechende Beratung sind damit seit November nicht mehr möglich. Das gilt sowohl für reine Solariumanbieter als auch für alle anderen Unternehmen und Einrichtungen, die Kunden und Interessenten den Zugang zu UV-Bestrahlungsräten ermöglichen. Als Fachpersonal gem. UVSV gilt, wer an einer Schulung nach § 5 Absatz 1 der UVSV teilgenommen hat, sowie gemäß den Vorgaben der UVSV geprüft und zertifiziert wurde.

Mehr Infos zur Akkreditierung unter www.bsa-zert.de, die Infos zum BSA-Lehrgang unter www.bsa-akademie.de/uv-schutz. 

Veröffentlicht von >> Akademie << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


Lehrgang vermittelt alle gemäß der UV-Sonnenschutzverordnung verpflichtenden Inhalte

Seit dem 1. November 2012 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Betreiber eines UV-Bestrahlungsgerätes („Solarium“) über ausgebildete und zertifizierte Fachkräfte verfügen, die den Hauttyp der Kunden bestimmen und eine qualifizierte Einweisung in die Benutzung der Geräte durchführen können. Sind diese Fachkräfte nicht vorhanden, ist der Betrieb gesetzlich nicht mehr gestattet. Diese Regelung gilt für alle Betreiber von UV-Bestrahlungsgeräten, egal, ob es sich um Sonnenstudios oder auch Fitness- und Gesundheitsanlagen handelt. Das Betreiben von Selbstbedienungsgeräten mit Münzeinwurf wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gestattet sein. Die BSA-Akademie hat auf diese gesetzliche Neuregelung reagiert und einen Lehrgang zur „Fachkraft UVSV“ entwickelt, der optimal auf die Zertifizierung nach der neuen gesetzlichen Regelung vorbereitet.

Seit September letzten Jahres bietet die BSA-Akademie bereits den reinen zweitägigen Präsenzlehrgang „Fachkraft UVSV“ mit anschließender Zertifizierung nach UV-Schutz-Verordnung (UVSV) an. Während dieser Qualifikation erarbeiten sich die Teilnehmer alle gemäß der UV-Sonnenschutzverordnung verpflichtenden Inhalte. Im Anschluss absolvieren sie vor Ort eine Zertifizierung bei der BSA-Zert, der unabhängigen Zertifizierungsstelle der BSA-Akademie (schriftliche sowie mündliche Prüfung).

NEU: Lehrgang mit eintägiger Präsenzphase
Ab sofort bietet die BSA-Akademie die „Fachkraft UVSV“ auch als Kombination aus Fernlernen mit einem speziellen Lehrbrief und einer eintägigen Präsenzphase an einem ihrer Lehrgangszentren an. Der eintägige Fernlehrgang eignet sich besonders für Betriebe, die ihre Mitarbeiter aus zeitlichen oder finanziellen Gründen nicht länger freistellen können und für alle, die sich gerne selbstverantwortlich und flexibel im Fernunterricht vorbereiten. Außerdem kann diese neue Variante auch als notwendige Verlängerung einer Zertifizierung nach UVSV genutzt werden.

Bei dieser Variante absolvieren die Teilnehmer bis spätestens 14 Tage vor der Präsenzphase einen Online-Test. Der Online-Test ersetzt die schriftliche Prüfung im Rahmen der Zertifizierung. Dadurch muss am Tag der Präsenzphase nur noch eine mündliche Prüfung abgelegt werden, um eine entsprechende Personenzertifizierung gemäß UVSV vorweisen zu können.

Qualifikation „Fachkraft UVSV“
Durch die Qualifikation „Fachkraft UVSV“ werden die Teilnehmer dazu befähigt, eine fachgerechte und für die Nutzer nachvollziehbare Beratung zur Minimierung des gesundheitlichen Risikos durch UV-Bestrahlungsgeräte durchzuführen. Darüber hinaus lernen die Teilnehmer eine individuelle Hauttypbestimmung vorzunehmen, einen individuellen Dosierungsplan zu erstellen, die gemäß dem Dosierungsplan vorgegebenen Geräteeinstellungen vorzunehmen sowie technische Defekte der Geräte zu erkennen. Dazu werden Grundkenntnisse in den Themenfeldern UV-Strahlung, Gerätekunde sowie Kundengespräch und -beratung vermittelt.

Die wichtigsten Informationen in aller Kürze
Gem. UV-Schutzverordnung (UVSV) muss beim Betrieb eines UV-Bestrahlungsgerätes („Solarium“) ab November 2012 eine auf den Nutzer abgestimmte Hauttypbestimmung und Dosierungsplanung sowie eine Einweisung in die sichere Bedienung des UV-Bestrahlungsgerätes durch den zertifizierten Mitarbeiter erfolgen. Reine Münzeinwurfgeräte ohne entsprechende Beratung sind damit seit November nicht mehr möglich. Das gilt sowohl für reine Solariumanbieter als auch für alle anderen Unternehmen und Einrichtungen, die Kunden und Interessenten den Zugang zu UV-Bestrahlungsräten ermöglichen. Als Fachpersonal gem. UVSV gilt, wer an einer Schulung nach § 5 Absatz 1 der UVSV teilgenommen hat, sowie gemäß den Vorgaben der UVSV geprüft und zertifiziert wurde.

Mehr Infos zur Akkreditierung unter www.bsa-zert.de, die Infos zum BSA-Lehrgang unter www.bsa-akademie.de/uv-schutz. 

Veröffentlicht von >> Akademie << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln






Dieser Artikel kommt von Gesundheit News & Gesundheit Infos & Gesundheit Tipps
https://www.gesundheit-infos-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.gesundheit-infos-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=11075