Neue-OZ - Nachricht zu Krankenkassen / Beitragsschuldengesetz: Nur wenige Menschen ohne Krankenversicherung nutzen das Beitragsschuldengesetz!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Gesundheit News


Osnabrück (ots) - CDU-Gesundheitsexperte Spahn fordert Kassen zur Information über das Angebot auf!

Nur wenige der schätzungsweise rund 140.000 Menschen ohne Krankenversicherung haben bislang von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich bei einer Krankenkasse anzumelden, ohne aufgelaufene Beiträge nachzahlen zu müssen.

Im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Montag) berichten mehrere Versicherungsträger von einer nur geringen Resonanz auf das sogenannte Beitragsschuldengesetz.

So registrierten selbst mitgliederstarke gesetzliche Kassen wie die Barmer GEK und die Techniker Krankenkasse nach Ablauf der Hälfte der Rückmeldefrist lediglich 200 (Barmer) und 53 (TK) Meldungen, die sich auf die Möglichkeit zum Schuldenerlass beriefen.

Die AOK Niedersachsen zählte bislang "keine hundert Anmeldungen" in diesem Zusammenhang.

Das im August in Kraft getretene Gesetz ermöglicht es Nichtversicherten, sich bis zum 31. Dezember 2013 zu versichern, ohne für die Zeit seit Beginn der allgemeinen Versicherungspflicht Beiträge nachzahlen zu müssen.

Außerdem senkt es die Säumniszuschläge für ausstehende Beitragszahlungen von Versicherten.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU, Jens Spahn, nennt es "in der Tat verwunderlich, dass so wenige Nichtversicherte das Angebot annehmen und in eine Krankenversicherung zurückkehren".

Er appellierte an die Kassen, stärker auf das Angebot hinzuweisen.

"Auf der anderen Seite schrecken vielleicht viele - insbesondere kleine Selbständige - vor den Kosten einer freiwilligen Versicherung zurück. Dafür müssen wir eine Lösung finden", sagte der Gesundheits-Verhandlungsführer der Union in den Koalitionsgesprächen der Neuen OZ.

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58964/2595266/neue-oz-neue-oz-nachricht-zu-krankenkassen-beitragsschuldengesetz von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht von >> PressePortal.de << auf http://www.parteien-news.de
- dem Parteien-Portal mit aktuellen Partei Infos und Artikeln

Osnabrück (ots) - CDU-Gesundheitsexperte Spahn fordert Kassen zur Information über das Angebot auf!

Nur wenige der schätzungsweise rund 140.000 Menschen ohne Krankenversicherung haben bislang von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich bei einer Krankenkasse anzumelden, ohne aufgelaufene Beiträge nachzahlen zu müssen.

Im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Montag) berichten mehrere Versicherungsträger von einer nur geringen Resonanz auf das sogenannte Beitragsschuldengesetz.

So registrierten selbst mitgliederstarke gesetzliche Kassen wie die Barmer GEK und die Techniker Krankenkasse nach Ablauf der Hälfte der Rückmeldefrist lediglich 200 (Barmer) und 53 (TK) Meldungen, die sich auf die Möglichkeit zum Schuldenerlass beriefen.

Die AOK Niedersachsen zählte bislang "keine hundert Anmeldungen" in diesem Zusammenhang.

Das im August in Kraft getretene Gesetz ermöglicht es Nichtversicherten, sich bis zum 31. Dezember 2013 zu versichern, ohne für die Zeit seit Beginn der allgemeinen Versicherungspflicht Beiträge nachzahlen zu müssen.

Außerdem senkt es die Säumniszuschläge für ausstehende Beitragszahlungen von Versicherten.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU, Jens Spahn, nennt es "in der Tat verwunderlich, dass so wenige Nichtversicherte das Angebot annehmen und in eine Krankenversicherung zurückkehren".

Er appellierte an die Kassen, stärker auf das Angebot hinzuweisen.

"Auf der anderen Seite schrecken vielleicht viele - insbesondere kleine Selbständige - vor den Kosten einer freiwilligen Versicherung zurück. Dafür müssen wir eine Lösung finden", sagte der Gesundheits-Verhandlungsführer der Union in den Koalitionsgesprächen der Neuen OZ.

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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58964/2595266/neue-oz-neue-oz-nachricht-zu-krankenkassen-beitragsschuldengesetz von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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