AGfaN: Kürzen der Ferkelschwänze bundesweit verbieten!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Gesundheit News


OpenPr.de: Als richtungsweisend bezeichnet die Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung (AGfaN) die Absichtserklärung zum Verzicht auf das Schwänzekürzen bei Ferkeln innerhalb der kommenden zwei Jahre.

Eine entsprechende Vereinbarung wurde jetzt vom nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsminister, Johannes Remmel, dem Präsidenten des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV), Johannes Röring, und dem Präsidenten des Rheinischen Landwirtschafts-Verbands (RLV), Friedhelm Decker, unterzeichnet.

Auf Kritik der Tierschützer stößt dagegen die vorgesehene lange Übergangsfrist.

Obwohl § 2 des Tierschutzgesetzes die verhaltensgemäße Unterbringung der Tiere vorschreibt, werden auch Schweine in einstreulosen Ställen auf Spaltenböden gehalten, um Kosten, vor allem aber Arbeitszeit, zu sparen.

Weil die Schweine bereits im frühen Ferkelalter aus Langeweile damit beginnen, die sich lustig bewegenden Ringelschwänzchen gegenseitig zu beknabbern, hat der Gesetzgeber das Kürzen in § 5 erlaubt. Damit sollen schmerzhafte Verletzungen bis hin zu tödlich verlaufenden Entzündungen des Wirbelkanals verhindert werden.

Die Amputation darf der „Ferkelerzeuger“ ohne Verabreichung von Betäubungs- oder Schmerzmitteln, die ja zusätzliche Kosten verursachen würden, bis zum vierten Lebenstag vornehmen. Schweinehalter bezeichnen diese Amputationen als praktizierten Tierschutz.

„Auf diese Weise wird nur der Teufel mit Beelzebub ausgetrieben“, meint AGfaN-Vorsitzender Eckard Wendt und ergänzt, dass es heute ethisch nicht mehr zu verantworten sei, Tiere für billiges Fleisch außer mit ihrem Leben auch noch durch lebenslanges Leiden in schlechten Haltungssystemen bezahlen zu lassen.

Art- und verhaltensgerechte Schweinehaltung sei nur auf Einstreu bei deutlich größerem Platzangebot möglich, als sie heute praxisüblich ist. Deshalb sei die Übereinkunft nur ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Ziel müsse das bundeseinheitliche geregelte Verbot von Amputationen zum Zweck der Anpassung von Tieren an schlechte Haltungsbedingungen durch eine grundlegende Neufassung von § 5 des Tierschutzgesetzes sein.

Die AGfaN bittet alle Verbraucher, nur tierische Produkte wie Eier, Milch sowie Fleisch und Fleischwaren zu kaufen, die von Neuland-Betrieben oder Bio-Höfen stammen, weil die Tiere dort auf Stroh gehalten werden und auch darüber hinaus bessere Lebensbedingungen erhalten.

Der Mehrpreis sei tragbar, wenn der ohnehin gesundheitlich abträgliche hohe Konsum tierischer Erzeugnisse reduziert werde.

Vorsitzender: Eckard Wendt
Geschäftsstelle / Pressestelle der AGfaN e.V.:
Auf der Geest 4
21435 Stelle
Telefon / Fax: 04174-5181
Internet: www.tierschutz-landwirtschaft.de
und das Sonderportal zum Eier-Code und zur Haltung von Legehennen
www.eier-deklaration.de

Die "Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung" e.V. (AGfaN) ist ein Tierschutzfachverband, der sich schwerpunktmäßig mit der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung befasst.

Sie lehnt die Nutztierhaltung nicht prinzipiell ab. Sie wendet sich aber entschieden gegen die praxisübliche Ausbeutung dieser leidensfähigen Mitgeschöpfe, die fast immer eng zusammengepfercht und bei Dämmerlicht vegetieren müssen.

Das Anpassen der Tiere an die tierfeindlichen Lebensbedingungen durch Schnabelkürzen bei Puten, Moschus(Flug-)enten und Legehennen und das Kürzen der Schwänze bei Ferkeln sowie das Enthornen der Rinder werden abgelehnt.

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/779734/Kuerzen-der-Ferkelschwaenze-bundesweit-verbieten.html von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht von >> Admin << auf http://www.parteien-news.de
- dem Parteien-Portal mit aktuellen Partei Infos und Artikeln

OpenPr.de: Als richtungsweisend bezeichnet die Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung (AGfaN) die Absichtserklärung zum Verzicht auf das Schwänzekürzen bei Ferkeln innerhalb der kommenden zwei Jahre.

Eine entsprechende Vereinbarung wurde jetzt vom nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsminister, Johannes Remmel, dem Präsidenten des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV), Johannes Röring, und dem Präsidenten des Rheinischen Landwirtschafts-Verbands (RLV), Friedhelm Decker, unterzeichnet.

Auf Kritik der Tierschützer stößt dagegen die vorgesehene lange Übergangsfrist.

Obwohl § 2 des Tierschutzgesetzes die verhaltensgemäße Unterbringung der Tiere vorschreibt, werden auch Schweine in einstreulosen Ställen auf Spaltenböden gehalten, um Kosten, vor allem aber Arbeitszeit, zu sparen.

Weil die Schweine bereits im frühen Ferkelalter aus Langeweile damit beginnen, die sich lustig bewegenden Ringelschwänzchen gegenseitig zu beknabbern, hat der Gesetzgeber das Kürzen in § 5 erlaubt. Damit sollen schmerzhafte Verletzungen bis hin zu tödlich verlaufenden Entzündungen des Wirbelkanals verhindert werden.

Die Amputation darf der „Ferkelerzeuger“ ohne Verabreichung von Betäubungs- oder Schmerzmitteln, die ja zusätzliche Kosten verursachen würden, bis zum vierten Lebenstag vornehmen. Schweinehalter bezeichnen diese Amputationen als praktizierten Tierschutz.

„Auf diese Weise wird nur der Teufel mit Beelzebub ausgetrieben“, meint AGfaN-Vorsitzender Eckard Wendt und ergänzt, dass es heute ethisch nicht mehr zu verantworten sei, Tiere für billiges Fleisch außer mit ihrem Leben auch noch durch lebenslanges Leiden in schlechten Haltungssystemen bezahlen zu lassen.

Art- und verhaltensgerechte Schweinehaltung sei nur auf Einstreu bei deutlich größerem Platzangebot möglich, als sie heute praxisüblich ist. Deshalb sei die Übereinkunft nur ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Ziel müsse das bundeseinheitliche geregelte Verbot von Amputationen zum Zweck der Anpassung von Tieren an schlechte Haltungsbedingungen durch eine grundlegende Neufassung von § 5 des Tierschutzgesetzes sein.

Die AGfaN bittet alle Verbraucher, nur tierische Produkte wie Eier, Milch sowie Fleisch und Fleischwaren zu kaufen, die von Neuland-Betrieben oder Bio-Höfen stammen, weil die Tiere dort auf Stroh gehalten werden und auch darüber hinaus bessere Lebensbedingungen erhalten.

Der Mehrpreis sei tragbar, wenn der ohnehin gesundheitlich abträgliche hohe Konsum tierischer Erzeugnisse reduziert werde.

Vorsitzender: Eckard Wendt
Geschäftsstelle / Pressestelle der AGfaN e.V.:
Auf der Geest 4
21435 Stelle
Telefon / Fax: 04174-5181
Internet: www.tierschutz-landwirtschaft.de
und das Sonderportal zum Eier-Code und zur Haltung von Legehennen
www.eier-deklaration.de

Die "Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung" e.V. (AGfaN) ist ein Tierschutzfachverband, der sich schwerpunktmäßig mit der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung befasst.

Sie lehnt die Nutztierhaltung nicht prinzipiell ab. Sie wendet sich aber entschieden gegen die praxisübliche Ausbeutung dieser leidensfähigen Mitgeschöpfe, die fast immer eng zusammengepfercht und bei Dämmerlicht vegetieren müssen.

Das Anpassen der Tiere an die tierfeindlichen Lebensbedingungen durch Schnabelkürzen bei Puten, Moschus(Flug-)enten und Legehennen und das Kürzen der Schwänze bei Ferkeln sowie das Enthornen der Rinder werden abgelehnt.

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/779734/Kuerzen-der-Ferkelschwaenze-bundesweit-verbieten.html von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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