Häusliche Krankenpflege um Therapie gegen resistente Bakterien ergänzt / Gesundheitsministerium teilt Bedenken der bpa-Stellungnahme!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Gesundheit News


Berlin (ots) - Die ambulante MRSA-Eradikationstherapie - also die vollständige Beseitigung des Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus, besser bekannt als Krankenhauskeim - kann ab sofort im Rahmen der häuslichen Krankenpflege für bestimmte Patientengruppen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.

Einen entsprechenden Beschluss hat das Gesundheitsministerium (BMG, Bundesgesundheitsminister: Hermann Gröhe, CDU) jetzt mit Hinweisen genehmigt.

Sowohl im Rahmen des durchgeführten Stellungnahmeverfahrens zur Richtlinienänderung als auch mit einem direkten Schreiben an das BMG hatte der bpa sich eingebracht und auf eine besondere Problematik in dem Regelungsvorschlag aufmerksam gemacht.

Die Therapie kann von der Pflegefachkraft in aller Regel nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn neben der ärztlich verordneten Behandlungspflege gleichzeitig Grundpflege - wie Wäschewechsel und Desinfektion - als häusliche Krankenpflege verordnet wird.

"Da die Leistungen der Grundpflege durch die Krankenversicherung nur unter bestimmten Bedingungen übernommen werden, entstand anhand der Beschlussformulierung der Eindruck, dass entweder der Patient die Leistung selbst zahlen oder bei Pflegebedürftigen die Pflegekasse einspringen sollte.

Der bpa hat das Bundesgesundheitsministerium gebeten, hier korrigierend einzugreifen", erläutert Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).

Das BMG hat die Bedenken aufgegriffen und einen entsprechenden Hinweis an den Gemeinsamen Bundesausschuss gerichtet. Hierdurch wird klargestellt, dass diese Grundpflegeleistungen Bestandteil der Krankenversicherungsleistung sind.

Weiterhin wurde die Freigabe des Beschlusses vom Ministerium mit der Aufforderung verbunden, dass der vom G-BA angeführte Hinweis, dass bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit nach SGB XI begleitende Maßnahmen der MRSA-Therapie im Rahmen der häuslichen Krankenpflege ausgeschlossen seien, stets im Einzelfall zu überprüfen ist.

Zudem hat das BMG darauf verwiesen, dass bei der Einzelprüfung bestimmte Leistungen des SGB XI immer unberücksichtigt bleiben müssen.

Auf die Einhaltung dieses Grundsatzes durch die Kostenträger wird vor Ort zu achten sein. "Der Richtlinienbeschluss tritt mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft und ist zügig in die Praxis umzusetzen.

Dabei werden wir darauf achten, dass den Patienten auch die tatsächlich erforderlichen Leistungen durch die Krankenversicherung zur Verfügung gestellt werden und keine Verschiebebahnhöfe eröffnet werden.

Vorher sind die Leistungen noch in die Verträge mit den Krankenkassen aufzunehmen. Der bpa hat hierzu bereits Gespräche aufgenommen", so Tews.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.

Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.

Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und circa 18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 19,4 Milliarden Euro.

Pressekontakt:

Herbert Mauel, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.: 030-30878860,
www.bpa.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/17920/2725285/haeusliche-krankenpflege-um-therapie-gegen-resistente-bakterien-ergaenzt-gesundheitsministerium von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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- dem Parteien-Portal mit aktuellen Partei Infos und Artikeln

Berlin (ots) - Die ambulante MRSA-Eradikationstherapie - also die vollständige Beseitigung des Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus, besser bekannt als Krankenhauskeim - kann ab sofort im Rahmen der häuslichen Krankenpflege für bestimmte Patientengruppen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.

Einen entsprechenden Beschluss hat das Gesundheitsministerium (BMG, Bundesgesundheitsminister: Hermann Gröhe, CDU) jetzt mit Hinweisen genehmigt.

Sowohl im Rahmen des durchgeführten Stellungnahmeverfahrens zur Richtlinienänderung als auch mit einem direkten Schreiben an das BMG hatte der bpa sich eingebracht und auf eine besondere Problematik in dem Regelungsvorschlag aufmerksam gemacht.

Die Therapie kann von der Pflegefachkraft in aller Regel nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn neben der ärztlich verordneten Behandlungspflege gleichzeitig Grundpflege - wie Wäschewechsel und Desinfektion - als häusliche Krankenpflege verordnet wird.

"Da die Leistungen der Grundpflege durch die Krankenversicherung nur unter bestimmten Bedingungen übernommen werden, entstand anhand der Beschlussformulierung der Eindruck, dass entweder der Patient die Leistung selbst zahlen oder bei Pflegebedürftigen die Pflegekasse einspringen sollte.

Der bpa hat das Bundesgesundheitsministerium gebeten, hier korrigierend einzugreifen", erläutert Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).

Das BMG hat die Bedenken aufgegriffen und einen entsprechenden Hinweis an den Gemeinsamen Bundesausschuss gerichtet. Hierdurch wird klargestellt, dass diese Grundpflegeleistungen Bestandteil der Krankenversicherungsleistung sind.

Weiterhin wurde die Freigabe des Beschlusses vom Ministerium mit der Aufforderung verbunden, dass der vom G-BA angeführte Hinweis, dass bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit nach SGB XI begleitende Maßnahmen der MRSA-Therapie im Rahmen der häuslichen Krankenpflege ausgeschlossen seien, stets im Einzelfall zu überprüfen ist.

Zudem hat das BMG darauf verwiesen, dass bei der Einzelprüfung bestimmte Leistungen des SGB XI immer unberücksichtigt bleiben müssen.

Auf die Einhaltung dieses Grundsatzes durch die Kostenträger wird vor Ort zu achten sein. "Der Richtlinienbeschluss tritt mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft und ist zügig in die Praxis umzusetzen.

Dabei werden wir darauf achten, dass den Patienten auch die tatsächlich erforderlichen Leistungen durch die Krankenversicherung zur Verfügung gestellt werden und keine Verschiebebahnhöfe eröffnet werden.

Vorher sind die Leistungen noch in die Verträge mit den Krankenkassen aufzunehmen. Der bpa hat hierzu bereits Gespräche aufgenommen", so Tews.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.

Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.

Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und circa 18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 19,4 Milliarden Euro.

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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/17920/2725285/haeusliche-krankenpflege-um-therapie-gegen-resistente-bakterien-ergaenzt-gesundheitsministerium von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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