Thüringische Landeszeitung zu den Vorschlägen von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zur Absicherung von Hebammen: Freie Hebammenwahl!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Gesundheit News


Weimar (ots) - Seine Gesundheit und die des ungeborenen Kindes in die Hand eines Menschen zu legen, ist eine Vertrauensfrage.

Und auch eine Kostenfrage - allerdings nicht der werdenden Eltern. Sondern der Krankenkassen, der Versicherungen und der Hebammen.

Machen die Geburtshelferinnen einen Fehler, ist der Schaden meist irreparabel, und der Ersatzanspruch geht in die Millionen.

Wegen dieser hohen Versicherungen ist die Existenz der etwa 3000 freiberuflichen Hebammen in Gefahr, die nicht nur Vor- und Nachsorge betreiben.

So wie die Ärztewahl frei ist, muss auch die Hebammenwahl frei bleiben und darf nicht an finanziellen Zwängen scheitern. Denn eine Geburt ist Vertrauenssache.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhes (CDU) Vorstoß, die Krankenkassen stärker durch einen Sicherstellungszuschlag in die Pflicht zu nehmen, ist nur sinnvoll.

Hebammen zu zwingen, entweder eine gewisse Anzahl an Kindern pro Jahr auf die Welt zu bringen, um mit den höheren Honoraren ihre Versicherung bezahlen zu können, oder sich auf Vor- und Nachsorge zu begrenzen, ginge zulasten der Schwangeren.

Sie werden dann zum Rechnungsposten gemacht. Dass die Kassen allerdings zudem auf Regresszahlungen gegenüber der Berufshaftpflicht verzichten sollen, ist eine doppelte Belastung.

Risiko ist Sache der Versicherungen - und das lassen sich diese gut bezahlen.

Kommentar von Julia Stadter

Pressekontakt:

Thüringische Landeszeitung
Chef vom Dienst
Norbert Block
Telefon: 03643 206 420
Fax: 03643 206 422
cvd@tlz.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/110133/2725640/thueringische-landeszeitung-freie-hebammenwahl-kommentar-von-julia-stadter-zu-den-vorschlaegen-von von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Weimar (ots) - Seine Gesundheit und die des ungeborenen Kindes in die Hand eines Menschen zu legen, ist eine Vertrauensfrage.

Und auch eine Kostenfrage - allerdings nicht der werdenden Eltern. Sondern der Krankenkassen, der Versicherungen und der Hebammen.

Machen die Geburtshelferinnen einen Fehler, ist der Schaden meist irreparabel, und der Ersatzanspruch geht in die Millionen.

Wegen dieser hohen Versicherungen ist die Existenz der etwa 3000 freiberuflichen Hebammen in Gefahr, die nicht nur Vor- und Nachsorge betreiben.

So wie die Ärztewahl frei ist, muss auch die Hebammenwahl frei bleiben und darf nicht an finanziellen Zwängen scheitern. Denn eine Geburt ist Vertrauenssache.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhes (CDU) Vorstoß, die Krankenkassen stärker durch einen Sicherstellungszuschlag in die Pflicht zu nehmen, ist nur sinnvoll.

Hebammen zu zwingen, entweder eine gewisse Anzahl an Kindern pro Jahr auf die Welt zu bringen, um mit den höheren Honoraren ihre Versicherung bezahlen zu können, oder sich auf Vor- und Nachsorge zu begrenzen, ginge zulasten der Schwangeren.

Sie werden dann zum Rechnungsposten gemacht. Dass die Kassen allerdings zudem auf Regresszahlungen gegenüber der Berufshaftpflicht verzichten sollen, ist eine doppelte Belastung.

Risiko ist Sache der Versicherungen - und das lassen sich diese gut bezahlen.

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