MDS: Pflegestärkungsgesetz ist wichtiger Schritt zum neuen Pflegebegriff!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Gesundheit News


Essen (ots) - "Das Pflegestärkungsgesetz wird die Versorgung der Pflegebedürftigen zielgerichtet verbessern".

Dies erklärt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes anlässlich der ersten Lesung des Fünften SGB XI-Änderungsgesetzes (5. SGB XI-ÄndG) im Deutschen Bundestag.

"Positiv ist vor allem, dass Pflegebedürftige ohne Pflegestufe, die aufgrund einer Demenzerkrankung oder einer anderen Krankheit in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, einen umfassenden Leistungsanspruch erhalten."

Diese Pflegebedürftigen können zukünftig Leistungen der Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege sowie Zuschüsse bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und für Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen.

Außerdem werden für alle Pflegebedürftigen die Leistungen der Kurzzeit-, Tages-und Nachtpflege sowie der Verhinderungspflege flexibler gestaltet.

"Für uns ist das Pflegegesetz ein weiterer Schritt zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der die seit langem geforderte Gleichstellung aller Personen in der Pflege leisten wird.

Die Medizinischen Dienste begrüßen, dass das Bundesgesundheitsministerium parallel zum laufenden Gesetzgebungsverfahren die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zügig vorbereitet."

Hintergrund:

Viele Menschen, die einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben, benötigen nicht nur Hilfe aufgrund körperlicher Einschränkungen. Sie sind auch auf Hilfe angewiesen, wenn es darum geht, ihren Alltag zu bewältigen.

Sie können z. B. ihre Wünsche und Bedürfnisse nicht mehr eindeutig zum Ausdruck zu bringen oder sind in ihrer Gedächtnisleistung nachhaltig beeinträchtigt.

Hierzu gehören vor allem Menschen mit Demenz, mit geistigen Behinderungen oder mit chronisch psychischen Erkrankungen.

Ob und wie stark die Alltagskompetenz eingeschränkt ist, ermitteln die Gutachterinnen und Gutachter des MDK im Rahmen ihres Hausbesuches zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit.

Das zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs entwickelte Neue Begutachtungs-Assessment (kurz: NBA) erfasst den Hilfebedarf der Pflegebedürftigen umfassender als das derzeitige Begutachtungsverfahren.

Neben den schon heute erfassten Hilfebedarfen bei der Körperpflege, Mobilität, Ernährung und hauswirtschaftlichen Versorgung werden zukünftig umfassend die kognitiven Fähigkeiten und psychischen Problemlagen, Gestaltung des Alltagslebens sowie die Fähigkeit zu sozialen Kontakten erhoben.

Damit wird insbesondere der Pflegesituation der Menschen mit Demenz besser entsprochen. Auf diese Weise führt das NBA auch zu einem gerechteren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK.

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Pflegeversicherung im Auftrag der Pflegekassen.

Pressekontakt:

MDS, Pressestelle, Elke Grünhagen, Tel. 0201 8327-116,
e.gruenhagen@mds-ev.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/57869/2776426/mds-pflegestaerkungsgesetz-ist-wichtiger-schritt-zum-neuen-pflegebegriff von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht von >> PressePortal.de << auf http://www.parteien-news.de
- dem Parteien-Portal mit aktuellen Partei Infos und Artikeln

Essen (ots) - "Das Pflegestärkungsgesetz wird die Versorgung der Pflegebedürftigen zielgerichtet verbessern".

Dies erklärt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes anlässlich der ersten Lesung des Fünften SGB XI-Änderungsgesetzes (5. SGB XI-ÄndG) im Deutschen Bundestag.

"Positiv ist vor allem, dass Pflegebedürftige ohne Pflegestufe, die aufgrund einer Demenzerkrankung oder einer anderen Krankheit in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, einen umfassenden Leistungsanspruch erhalten."

Diese Pflegebedürftigen können zukünftig Leistungen der Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege sowie Zuschüsse bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und für Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen.

Außerdem werden für alle Pflegebedürftigen die Leistungen der Kurzzeit-, Tages-und Nachtpflege sowie der Verhinderungspflege flexibler gestaltet.

"Für uns ist das Pflegegesetz ein weiterer Schritt zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der die seit langem geforderte Gleichstellung aller Personen in der Pflege leisten wird.

Die Medizinischen Dienste begrüßen, dass das Bundesgesundheitsministerium parallel zum laufenden Gesetzgebungsverfahren die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zügig vorbereitet."

Hintergrund:

Viele Menschen, die einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben, benötigen nicht nur Hilfe aufgrund körperlicher Einschränkungen. Sie sind auch auf Hilfe angewiesen, wenn es darum geht, ihren Alltag zu bewältigen.

Sie können z. B. ihre Wünsche und Bedürfnisse nicht mehr eindeutig zum Ausdruck zu bringen oder sind in ihrer Gedächtnisleistung nachhaltig beeinträchtigt.

Hierzu gehören vor allem Menschen mit Demenz, mit geistigen Behinderungen oder mit chronisch psychischen Erkrankungen.

Ob und wie stark die Alltagskompetenz eingeschränkt ist, ermitteln die Gutachterinnen und Gutachter des MDK im Rahmen ihres Hausbesuches zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit.

Das zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs entwickelte Neue Begutachtungs-Assessment (kurz: NBA) erfasst den Hilfebedarf der Pflegebedürftigen umfassender als das derzeitige Begutachtungsverfahren.

Neben den schon heute erfassten Hilfebedarfen bei der Körperpflege, Mobilität, Ernährung und hauswirtschaftlichen Versorgung werden zukünftig umfassend die kognitiven Fähigkeiten und psychischen Problemlagen, Gestaltung des Alltagslebens sowie die Fähigkeit zu sozialen Kontakten erhoben.

Damit wird insbesondere der Pflegesituation der Menschen mit Demenz besser entsprochen. Auf diese Weise führt das NBA auch zu einem gerechteren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK.

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Pflegeversicherung im Auftrag der Pflegekassen.

Pressekontakt:

MDS, Pressestelle, Elke Grünhagen, Tel. 0201 8327-116,
e.gruenhagen@mds-ev.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/57869/2776426/mds-pflegestaerkungsgesetz-ist-wichtiger-schritt-zum-neuen-pflegebegriff von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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