Neue Westfälische (Bielefeld): Bundesregierung rechnet mit Änderungen im Erbschaftsrecht durch Karlsruhe!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Gesundheit News


Bielefeld (ots) - Die Bundesregierung stellt sich offenbar darauf ein, dass das Erbschaftsrecht nach dem bevorstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts erheblich geändert werden muss.

"Sollte Karlsruhe Änderungen verlangen, muss der Maßstab dafür der Erhalt von Arbeitsplätzen und der unternehmerischen Substanz sein", kündigte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe /CDU)auf der Cheftagung des Einkaufsverbunds Katag in Bielefeld an.

Dies berichtet die in Bielefeld erscheinende Neue Westfälische (Freitag-Ausgabe).

Damit signalisierte erstmals ein Minister, dass die Bundesregierung mit erheblichen Korrekturen der Erbschaftsgesetze durch das Bundesverfassungsgericht im Blick auf das bevorstehende Urteil rechnet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bei einer Anhörung vor neun Tagen erhebliche Zweifel daran deutlich werden lassen, dass Erben von Unternehmen wie bisher von Steuerzahlungen verschont bleiben dürfen.

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Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de

Zitiert aus Neue Westfälische (Bielefeld): Bundesregierung rechnet mit Änderungen im Erbschaftsrecht durch Karlsruhe von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Bielefeld (ots) - Die Bundesregierung stellt sich offenbar darauf ein, dass das Erbschaftsrecht nach dem bevorstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts erheblich geändert werden muss.

"Sollte Karlsruhe Änderungen verlangen, muss der Maßstab dafür der Erhalt von Arbeitsplätzen und der unternehmerischen Substanz sein", kündigte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe /CDU)auf der Cheftagung des Einkaufsverbunds Katag in Bielefeld an.

Dies berichtet die in Bielefeld erscheinende Neue Westfälische (Freitag-Ausgabe).

Damit signalisierte erstmals ein Minister, dass die Bundesregierung mit erheblichen Korrekturen der Erbschaftsgesetze durch das Bundesverfassungsgericht im Blick auf das bevorstehende Urteil rechnet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bei einer Anhörung vor neun Tagen erhebliche Zweifel daran deutlich werden lassen, dass Erben von Unternehmen wie bisher von Steuerzahlungen verschont bleiben dürfen.

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