118. Deutscher Ärztetag: Ambulante Weiterbildung stärken!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Gesundheit News


Berlin (ots) - Frankfurt am Main, 15.05.2015 - Der 118. Deutsche Ärztetag in Frankfurt am Main hat sich für eine Stärkung der ambulanten Weiterbildung ausgesprochen.

"Die Unterschiede zwischen ambulantem und stationärem Sektor machen es erforderlich, dass die Finanzierung der ambulanten fachärztlichen Weiterbildung vergleichbar zum Förderprogramm Allgemeinmedizin vom Gesetzgeber eigenständig im SGB V geregelt wird", bekräftigte das Ärzteparlament in einer Entschließung.

Die Abgeordneten des Ärztetages sprachen sich für eine Mischfinanzierung aus einem gesetzlich verankerten extrabudgetären Förderprogramm der Krankenkassen sowie über die Abrechnung der vom Weiterzubildenden erbrachten ärztlichen Tätigkeiten über die Weiterbildungsstätte bzw. den Weiterbildungsbefugten zusammensetzt.

Der Aufbau der Förderung sollte für die Fachgruppen der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung schrittweise erfolgen.

Den Weiterbildungsstätten im ambulanten Bereich müsste eine Möglichkeit zur Refinanzierung der von ihnen an die Weiterzubildenden gezahlten Gehälter ermöglicht werden.

"Daneben gilt es, mit der Einrichtung von Geschäftsstellen für die ambulante Weiterbildung bei den Landesärztekammern und dem Ausbau der Verbundweiterbildung im fachärztlichen Bereich fördernde und unterstützende Strukturen aufzubauen", so der Ärztetag.

Das Ärzteparlament stellte wie in früheren Jahren erneut klar, dass verpflichtende ambulante Weiterbildungsabschnitte nur dann in der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) aufgenommen werden, wenn die Finanzierung dieser Abschnitte gesichert ist.

Auch soll in der (Muster-)Weiterbildungsordnung keine grundsätzliche Bestimmung vorgenommen werden, in welchem Versorgungsbereich die Weiterbildung zu erfolgen hat.

"Dort, wo Leistungen ausschließlich in einem der beiden Sektoren vorgehalten werden, sollten entsprechende Mindest-Weiterbildungszeiten in angemessenem Rahmen explizit ausgewiesen werden.

Mittel- bis langfristig sollten aus versorgungstechnischen wie didaktischen Gesichtspunkten Mindestweiterbildungszeiten von z. B. je sechs bis zwölf Monaten als Erfahrungszeiten sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich angestrebt werden", heißt es in der Entschließung des Ärztetages.

Pressekontakt:

Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse@baek.de
www.baek.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/9062/3023217/118-deutscher-aerztetag-ambulante-weiterbildung-staerken, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Frankfurt am Main, 15.05.2015 - Der 118. Deutsche Ärztetag in Frankfurt am Main hat sich für eine Stärkung der ambulanten Weiterbildung ausgesprochen.

"Die Unterschiede zwischen ambulantem und stationärem Sektor machen es erforderlich, dass die Finanzierung der ambulanten fachärztlichen Weiterbildung vergleichbar zum Förderprogramm Allgemeinmedizin vom Gesetzgeber eigenständig im SGB V geregelt wird", bekräftigte das Ärzteparlament in einer Entschließung.

Die Abgeordneten des Ärztetages sprachen sich für eine Mischfinanzierung aus einem gesetzlich verankerten extrabudgetären Förderprogramm der Krankenkassen sowie über die Abrechnung der vom Weiterzubildenden erbrachten ärztlichen Tätigkeiten über die Weiterbildungsstätte bzw. den Weiterbildungsbefugten zusammensetzt.

Der Aufbau der Förderung sollte für die Fachgruppen der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung schrittweise erfolgen.

Den Weiterbildungsstätten im ambulanten Bereich müsste eine Möglichkeit zur Refinanzierung der von ihnen an die Weiterzubildenden gezahlten Gehälter ermöglicht werden.

"Daneben gilt es, mit der Einrichtung von Geschäftsstellen für die ambulante Weiterbildung bei den Landesärztekammern und dem Ausbau der Verbundweiterbildung im fachärztlichen Bereich fördernde und unterstützende Strukturen aufzubauen", so der Ärztetag.

Das Ärzteparlament stellte wie in früheren Jahren erneut klar, dass verpflichtende ambulante Weiterbildungsabschnitte nur dann in der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) aufgenommen werden, wenn die Finanzierung dieser Abschnitte gesichert ist.

Auch soll in der (Muster-)Weiterbildungsordnung keine grundsätzliche Bestimmung vorgenommen werden, in welchem Versorgungsbereich die Weiterbildung zu erfolgen hat.

"Dort, wo Leistungen ausschließlich in einem der beiden Sektoren vorgehalten werden, sollten entsprechende Mindest-Weiterbildungszeiten in angemessenem Rahmen explizit ausgewiesen werden.

Mittel- bis langfristig sollten aus versorgungstechnischen wie didaktischen Gesichtspunkten Mindestweiterbildungszeiten von z. B. je sechs bis zwölf Monaten als Erfahrungszeiten sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich angestrebt werden", heißt es in der Entschließung des Ärztetages.

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