Künstliche Befruchtung - BKK VBU zur Initiative von Manuela Schwesig: ''Ein überfälliger Schritt - in die richtige Richtung''!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Gesundheit News


Berlin (ots) - "Der Schritt ist schon lange überfällig und deshalb richtig.

Wir freuen uns sehr, dass jetzt endlich auch der Gesetzgeber die Initiative ergreift und für die längst überfällige, zeitgemäße Gleichstellung sorgen will", sagt Helge Neuwerk, Stellvertreter des Vorstands der Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK VBU) zur Ankündigung von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, zukünftig auch unverheirateten Paaren eine staatliche Förderung zur künstlichen Befruchtung zukommen lassen zu wollen.

Am Wochenende hatte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums einen Bericht der "Bild am Sonntag" bestätigt, nachdem das Haus prüfe, wie die entsprechende Richtlinie geändert werden könne.

Als erste Krankenkasse überhaupt hatte sich die BKK VBU in den letzten Jahren dafür eingesetzt, unverheirateten Paaren einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung zahlen zu dürfen.

Im Rahmen einer freiwillig geschaffenen Zusatzleistung ging sie ebenfalls voran, als sie den Kostenzuschuss zur künstlichen Befruchtung von 50 auf 75 Prozent erhöhte.

Zusätzlich wollte die BKK VBU auch Paaren ohne Trauschein finanziell unter die Arme greifen. Dafür ist sie sogar bis vor das Bundesozialgericht gezogen.

Mit Blick auf das Gesetz (§ 27 a SGB V) lehnten die Richter die Ausweitung der Zusatzleistung auf Unverheiratete jedoch ab.

"Die künstliche Befruchtung ist damit weiterhin die einzige Krankenkassenleistung, für die man einen Trauschein braucht", macht Neuwerk deutlich.

Unzeitgemäß und ungerecht:

"Die Richtlinien und Gesetze sind überholt, ungerecht und unzeitgemäß", erklärt Helge Neuwerk, "es wird Zeit, dass sie endlich geändert werden."

Denn die Lebensrealität zeige längst, dass die Ehe als Voraussetzung für das Kindeswohl überholt ist.

Laut Statistischem Bundesamt stieg der Anteil der nichtehelich geborenen Kinder von 7,2 Prozent im Jahr 1970 auf 34,5 Prozent im Jahre 2012.

"Wer 'A' zum Baby sagt, muss auch 'B' zur Unterstützung sagen", betont Neuwerk.

Laut der Richtline des Bundesfamilienministeriums können Ehepaare finanziell vom Bund unterstützt werden, wenn sie u.a. miteinander verheiratet sind und das jeweilige Bundesland sich ebenfalls in mindestens gleicher Höhe an der Unterstützung beteiligt.

Bislang fördern erst fünf Bundesländer die künstliche Befruchtung.

"In unseren Augen liegt hier sogar eine doppelte Benachteiligung kinderloser, unverheirateter Paare vor: Sie müssen nicht nur miteinander verheiratet sein, sondern auch noch im richtigen Bundesland wohnen, damit ihnen finanziell geholfen wird", sagt Helge Neuwerk.

Die BKK VBU erhält rund 500 Anträge jährlich von unverheirateten Paaren auf Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung, die sie nach der höchstrichterlichen Entscheidung des Bundessozialgerichts ablehnen muss.

Pressekontakt:

Ellen Zimmermann
BKK VBU
Lindenstraße 67
10969 Berlin
Tel.: 030 / 7 26 12 13 15
Internet: www.meine-krankenkasse.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/60426/3025698, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht von >> PressePortal.de << auf / über http://www.parteien-news.de
- dem Parteien-Portal mit aktuellen Partei Infos und Artikeln

Berlin (ots) - "Der Schritt ist schon lange überfällig und deshalb richtig.

Wir freuen uns sehr, dass jetzt endlich auch der Gesetzgeber die Initiative ergreift und für die längst überfällige, zeitgemäße Gleichstellung sorgen will", sagt Helge Neuwerk, Stellvertreter des Vorstands der Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK VBU) zur Ankündigung von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, zukünftig auch unverheirateten Paaren eine staatliche Förderung zur künstlichen Befruchtung zukommen lassen zu wollen.

Am Wochenende hatte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums einen Bericht der "Bild am Sonntag" bestätigt, nachdem das Haus prüfe, wie die entsprechende Richtlinie geändert werden könne.

Als erste Krankenkasse überhaupt hatte sich die BKK VBU in den letzten Jahren dafür eingesetzt, unverheirateten Paaren einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung zahlen zu dürfen.

Im Rahmen einer freiwillig geschaffenen Zusatzleistung ging sie ebenfalls voran, als sie den Kostenzuschuss zur künstlichen Befruchtung von 50 auf 75 Prozent erhöhte.

Zusätzlich wollte die BKK VBU auch Paaren ohne Trauschein finanziell unter die Arme greifen. Dafür ist sie sogar bis vor das Bundesozialgericht gezogen.

Mit Blick auf das Gesetz (§ 27 a SGB V) lehnten die Richter die Ausweitung der Zusatzleistung auf Unverheiratete jedoch ab.

"Die künstliche Befruchtung ist damit weiterhin die einzige Krankenkassenleistung, für die man einen Trauschein braucht", macht Neuwerk deutlich.

Unzeitgemäß und ungerecht:

"Die Richtlinien und Gesetze sind überholt, ungerecht und unzeitgemäß", erklärt Helge Neuwerk, "es wird Zeit, dass sie endlich geändert werden."

Denn die Lebensrealität zeige längst, dass die Ehe als Voraussetzung für das Kindeswohl überholt ist.

Laut Statistischem Bundesamt stieg der Anteil der nichtehelich geborenen Kinder von 7,2 Prozent im Jahr 1970 auf 34,5 Prozent im Jahre 2012.

"Wer 'A' zum Baby sagt, muss auch 'B' zur Unterstützung sagen", betont Neuwerk.

Laut der Richtline des Bundesfamilienministeriums können Ehepaare finanziell vom Bund unterstützt werden, wenn sie u.a. miteinander verheiratet sind und das jeweilige Bundesland sich ebenfalls in mindestens gleicher Höhe an der Unterstützung beteiligt.

Bislang fördern erst fünf Bundesländer die künstliche Befruchtung.

"In unseren Augen liegt hier sogar eine doppelte Benachteiligung kinderloser, unverheirateter Paare vor: Sie müssen nicht nur miteinander verheiratet sein, sondern auch noch im richtigen Bundesland wohnen, damit ihnen finanziell geholfen wird", sagt Helge Neuwerk.

Die BKK VBU erhält rund 500 Anträge jährlich von unverheirateten Paaren auf Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung, die sie nach der höchstrichterlichen Entscheidung des Bundessozialgerichts ablehnen muss.

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10969 Berlin
Tel.: 030 / 7 26 12 13 15
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