Versorgungsstärkungsgesetz (VSG): Die Kritik der Ärzte ist nachvollziehbar - ihre Niederlassungsfreiheit soll weiter eingeschränkt werden!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Gesundheit News


Bremen (ots) - Ärzte sind sensibel, deshalb haben sie starke Standesvertretungen.

Reformen stehen sie meist skeptisch gegenüber, und das ist ihr gutes Recht.

Nicht alles, was der Gesetzgeber ihnen in den vergangenen Jahren vorgeschrieben hat, war zu ihrem Besten, und manches war auch nicht zum Besten der Patienten.

Auf den großen Eingriff in der Gesundheitspolitik warten Patienten, Krankenpfleger, Ärzte, Krankenhäuser und Kassen seit Jahren vergebens.

Stattdessen werden Bypässe gelegt, wird nicht agiert, sondern reagiert.

Das gilt auch für das Versorgungsstärkungsgesetz, das Probleme lindern soll, die bereits akut sind: eine Unterversorgung mit Ärzten auf dem Land, der eine Überversorgung in Ballungsräumen gegenübersteht.

Jedes Milchmädchen wüsste auf Anhieb, wie ein Ausgleich geschaffen werden kann.

Die Kritik der Ärzte ist nachvollziehbar: Ihre Niederlassungsfreiheit soll weiter eingeschränkt werden, wer schreit da schon Hurrä

Doch in der medizinischen Grundversorgung regelt die Nachfrage offenbar nicht oder nicht mehr das Angebot, und es verbietet sich, die Verteilung von niedergelassenen Ärzten dem freien Spiel der Kräfte zu überlassen.

Zweifel darf man dennoch an dem eingeschlagenen Weg haben. Vorherige Versuche, vor allem Hausärzte - auf freiwilliger Basis - besser zu verteilen, sind fehlgeschlagen, das stimmt.

Und wenn etwas nicht aus freien Stücken geschieht, kann man es erzwingen, nur das Resultat ist selten das Gleiche.

Werden Ärzte kompetenter, geduldiger, freundlicher, wenn sie da praktizieren, wo sie nicht sein wollen?

Ist es gerecht, Ärzte auszunehmen, die die Praxen ihrer Eltern erben?

Jahr für Jahr kehren Deutschland inzwischen Tausende Ärzte den Rücken, weil sie die Arbeit im deutschen Gesundheitssystem unattraktiv finden.

Womöglich wird aus dem Versorgungsverstärkungsgesetz nur ein Abwanderungsverstärkungsgesetz.

Kommentar von Silke Hellwig

Pressekontakt:

Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30479/3044900, Autor siehe obiger Artikel.

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Bremen (ots) - Ärzte sind sensibel, deshalb haben sie starke Standesvertretungen.

Reformen stehen sie meist skeptisch gegenüber, und das ist ihr gutes Recht.

Nicht alles, was der Gesetzgeber ihnen in den vergangenen Jahren vorgeschrieben hat, war zu ihrem Besten, und manches war auch nicht zum Besten der Patienten.

Auf den großen Eingriff in der Gesundheitspolitik warten Patienten, Krankenpfleger, Ärzte, Krankenhäuser und Kassen seit Jahren vergebens.

Stattdessen werden Bypässe gelegt, wird nicht agiert, sondern reagiert.

Das gilt auch für das Versorgungsstärkungsgesetz, das Probleme lindern soll, die bereits akut sind: eine Unterversorgung mit Ärzten auf dem Land, der eine Überversorgung in Ballungsräumen gegenübersteht.

Jedes Milchmädchen wüsste auf Anhieb, wie ein Ausgleich geschaffen werden kann.

Die Kritik der Ärzte ist nachvollziehbar: Ihre Niederlassungsfreiheit soll weiter eingeschränkt werden, wer schreit da schon Hurrä

Doch in der medizinischen Grundversorgung regelt die Nachfrage offenbar nicht oder nicht mehr das Angebot, und es verbietet sich, die Verteilung von niedergelassenen Ärzten dem freien Spiel der Kräfte zu überlassen.

Zweifel darf man dennoch an dem eingeschlagenen Weg haben. Vorherige Versuche, vor allem Hausärzte - auf freiwilliger Basis - besser zu verteilen, sind fehlgeschlagen, das stimmt.

Und wenn etwas nicht aus freien Stücken geschieht, kann man es erzwingen, nur das Resultat ist selten das Gleiche.

Werden Ärzte kompetenter, geduldiger, freundlicher, wenn sie da praktizieren, wo sie nicht sein wollen?

Ist es gerecht, Ärzte auszunehmen, die die Praxen ihrer Eltern erben?

Jahr für Jahr kehren Deutschland inzwischen Tausende Ärzte den Rücken, weil sie die Arbeit im deutschen Gesundheitssystem unattraktiv finden.

Womöglich wird aus dem Versorgungsverstärkungsgesetz nur ein Abwanderungsverstärkungsgesetz.

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