Kritische Instanz in der Gesundheitspolitik: Unabhängige Patientenberatung gefährdet / Ausschreibungsverfahren intransparent - Misstrauen ist angebracht!
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Gesundheit News


Bielefeld (ots) - Was ist eigentlich eine professionelle Zahnreinigung?

Das, was die gesetzlichen Krankenkassen darunter verstehen und ihren Versicherten zukommen lassen wollen, oder das, was der Zahnarzt darunter versteht?

Und sich als individuelle Gesundheitsleistung von den Kunden bezahlen lässt.

Die Antwort kennen nur Fachleute.

Die sitzen seit einigen Jahren bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.

Bezahlt wird deren Arbeit von der gesetzlichen Krankenversicherung.

Nicht zu deren reinem Vergnügen, denn das Prinzip, dass derjenige, der die Musik bezahlt, sie auch bestellen darf, gilt hier ausdrücklich nicht.

Da hat der Gesetzgeber vorgesorgt und festgelegt, dass die Krankenkassen auf Inhalt oder Umfang der Beratung keinen Einfluss nehmen dürfen.

Und das ist, wie die Erfahrung zeigt, gut so.

Die Unabhängige Patientenberatung hat ihren Auftrag bisher erfüllt.

Sie ist eine kritische Instanz in der Gesundheitspolitik und gelegentlich der Splitter unter dem Fingernagel der gesetzlichen Krankenversicherung.

Dagegen, dass ihre Leistungen neu ausgeschrieben werden, ist nichts einzuwenden.

Leider ist das Ausschreibungsverfahren aber intransparent. Misstrauen ist angebracht. Ein von manchen vermuteter Deal zwischen dem Patientenbeauftragten und den Krankenkassen zur Beseitigung dieser kritischen Instanz wäre jedenfalls nicht im Sinne des Gesetzes.

peter.stuckhard@ ihr-kommentar.de Tagesthema

Peter Stuckhard

Pressekontakt:

Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65487/3049717, Autor siehe obiger Artikel.

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Bielefeld (ots) - Was ist eigentlich eine professionelle Zahnreinigung?

Das, was die gesetzlichen Krankenkassen darunter verstehen und ihren Versicherten zukommen lassen wollen, oder das, was der Zahnarzt darunter versteht?

Und sich als individuelle Gesundheitsleistung von den Kunden bezahlen lässt.

Die Antwort kennen nur Fachleute.

Die sitzen seit einigen Jahren bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.

Bezahlt wird deren Arbeit von der gesetzlichen Krankenversicherung.

Nicht zu deren reinem Vergnügen, denn das Prinzip, dass derjenige, der die Musik bezahlt, sie auch bestellen darf, gilt hier ausdrücklich nicht.

Da hat der Gesetzgeber vorgesorgt und festgelegt, dass die Krankenkassen auf Inhalt oder Umfang der Beratung keinen Einfluss nehmen dürfen.

Und das ist, wie die Erfahrung zeigt, gut so.

Die Unabhängige Patientenberatung hat ihren Auftrag bisher erfüllt.

Sie ist eine kritische Instanz in der Gesundheitspolitik und gelegentlich der Splitter unter dem Fingernagel der gesetzlichen Krankenversicherung.

Dagegen, dass ihre Leistungen neu ausgeschrieben werden, ist nichts einzuwenden.

Leider ist das Ausschreibungsverfahren aber intransparent. Misstrauen ist angebracht. Ein von manchen vermuteter Deal zwischen dem Patientenbeauftragten und den Krankenkassen zur Beseitigung dieser kritischen Instanz wäre jedenfalls nicht im Sinne des Gesetzes.

peter.stuckhard@ ihr-kommentar.de Tagesthema

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