Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland: Der Sozialverband fordert eine Reform der Krankenversicherung der Rentner!
Datum: Dienstag, dem 03. November 2015
Thema: Gesundheit News


Ulrike Mascher zur Krankenversicherung der Rentner:

Osnabrück (ots) - Präsidentin Mascher: 9/10-Regelung vor allem für Frauen mit geringen Einkünften eine "enorme Belastung"!

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, hat sich für eine Korrektur der 9/10-Regelung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgesprochen.

"Gerade für Rentnerinnen mit geringen Einkünften bringt diese Regel eine enorme Belastung", sagte Mascher im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag). "6/10 oder 7/10 wären völlig ausreichend", betonte Mascher.

Nach der 9/10-Regelung kann nur pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sein, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens zu 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert war.

Alle anderen müssen sich freiwillig versichern und damit als Rentner sehr viel höhere Beiträge bezahlen.

Das trifft vor allem viele Frauen, die über ihre Männer in den Erziehungszeiten zeitweise privat versichert waren. Die Folge ist, dass sie bis zu zwei Drittel ihrer ohnehin kleinen Rente für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung aufwenden müssen.

"Die 9/10-Regelung ist leider nahezu unbekannt", kritisierte Mascher.

Das böse Erwachen komme bei vielen oft erst, wenn die betreffende Person ihren Rentenantrag stelle und feststellen müsse, dass sie die erforderliche Vorversicherungszeit um wenige Monate versäumt habe.

Mascher fordert deshalb, die gesetzlichen Krankenkassen zu einer Beratung bei diesem Thema zu verpflichten.

"Sobald jemand die Krankenkasse verlassen möchte, müsste er darauf hingewiesen werden, dass der Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung im Alter Konsequenzen haben kann", so die Verbandspräsidentin.

Auch der Rentenversicherungsträger sollte darauf hinweisen müssen, dass der Zeitpunkt der Rentenantragstellung Folgen für die Krankenversicherung der Rentner haben könne.

Die FDP Schleswig-Holstein möchte die 9/10-Regelung offenbar ganz abschaffen.

In einem Entschließungsantrag für den Landesparteitag der Liberalen am 14. November in Neumünster heißt es, dass die Begründung für die 9/10- Regelung, sie soll verhindern, dass Privatversicherte im Alter in die günstigere gesetzliche KV wechseln und sich die Rosinen aus beiden Systemen pickten, überflüssig sei.

Ein Ausnutzen sei bereits dadurch ausgeschlossen, dass ein Wechsel in die gesetzliche Versicherung nach dem 50. Lebensjahr nicht mehr möglich sei.

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58964/3163863, Autor siehe obiger Artikel.

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Osnabrück (ots) - Präsidentin Mascher: 9/10-Regelung vor allem für Frauen mit geringen Einkünften eine "enorme Belastung"!

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, hat sich für eine Korrektur der 9/10-Regelung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgesprochen.

"Gerade für Rentnerinnen mit geringen Einkünften bringt diese Regel eine enorme Belastung", sagte Mascher im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag). "6/10 oder 7/10 wären völlig ausreichend", betonte Mascher.

Nach der 9/10-Regelung kann nur pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sein, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens zu 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert war.

Alle anderen müssen sich freiwillig versichern und damit als Rentner sehr viel höhere Beiträge bezahlen.

Das trifft vor allem viele Frauen, die über ihre Männer in den Erziehungszeiten zeitweise privat versichert waren. Die Folge ist, dass sie bis zu zwei Drittel ihrer ohnehin kleinen Rente für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung aufwenden müssen.

"Die 9/10-Regelung ist leider nahezu unbekannt", kritisierte Mascher.

Das böse Erwachen komme bei vielen oft erst, wenn die betreffende Person ihren Rentenantrag stelle und feststellen müsse, dass sie die erforderliche Vorversicherungszeit um wenige Monate versäumt habe.

Mascher fordert deshalb, die gesetzlichen Krankenkassen zu einer Beratung bei diesem Thema zu verpflichten.

"Sobald jemand die Krankenkasse verlassen möchte, müsste er darauf hingewiesen werden, dass der Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung im Alter Konsequenzen haben kann", so die Verbandspräsidentin.

Auch der Rentenversicherungsträger sollte darauf hinweisen müssen, dass der Zeitpunkt der Rentenantragstellung Folgen für die Krankenversicherung der Rentner haben könne.

Die FDP Schleswig-Holstein möchte die 9/10-Regelung offenbar ganz abschaffen.

In einem Entschließungsantrag für den Landesparteitag der Liberalen am 14. November in Neumünster heißt es, dass die Begründung für die 9/10- Regelung, sie soll verhindern, dass Privatversicherte im Alter in die günstigere gesetzliche KV wechseln und sich die Rosinen aus beiden Systemen pickten, überflüssig sei.

Ein Ausnutzen sei bereits dadurch ausgeschlossen, dass ein Wechsel in die gesetzliche Versicherung nach dem 50. Lebensjahr nicht mehr möglich sei.

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