Solidarsystem der gesetzlichen Versicherung: Die 9/10-Regelung bleibt bestehen - ist aber in ihrer jetzigen Form überholt!
Datum: Montag, dem 28. Dezember 2015
Thema: Gesundheit News


Martin Fröhlich zur 9/10-Regelung:

Bielefeld (ots) - Die Berliner Politik ist sich weitgehend einig darin, an der 9/10-Regelung festzuhalten.

Das kommt nicht überraschend, macht aber die Sorgen der Betroffenen nicht kleiner. Im Gegenteil.

Berlin verweist auf das Solidarprinzip der gesetzlich Versicherten.

Es sagt damit nichts anderes, als dass eine Aufnahme der vorübergehend woanders versicherten Betroffenen für die gesetzlichen Kassen eine zu hohe Belastung darstelle.

Doch ist das wirklich sö

Wenn immer wieder das Argument vorgebracht wird, es handle sich nur um Einzelfälle, dann scheint umgekehrt die zu befürchtende finanzielle Mehrbelastung gar nicht so gewaltig zu sein.

Was für das Gesamtsystem der Krankenversicherung wohl nur eine Randnotiz wäre, hätte für die einzelnen Betroffenen eine gewaltige entlastende Wirkung.

Es sei daran erinnert, dass die Verfasser der Petitionen aus ganz Deutschland alle nur vorübergehend das Solidarsystem der gesetzlichen Versicherung verlassen hatten, nicht jedoch endgültig.

Sie haben meist längst wieder in den gesetzlichen Topf eingezahlt, viele Jahrzehnte lang.

Nur eben nicht 90 Prozent der zweiten Erwerbsphase ihres Lebens. Die Realität in diesem Land ist, dass sich der Arbeitsmarkt verändert.

Die gebrochene Erwerbsbiografie mit Jobwechseln, Erziehungspausen und Phasen von Selbstständigkeit oder Arbeitslosigkeit wird zur Normalität.

Die 9/10-Regel in ihrer jetzigen Form ist überholt.

Das Solidarprinzip zu schützen ist eine Sache, es ad absurdum zu führen, indem man Härtefälle unsolidarisch ignoriert, ist eine andere.

Pressekontakt:

Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65487/3211885, Autor siehe obiger Artikel.

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Martin Fröhlich zur 9/10-Regelung:

Bielefeld (ots) - Die Berliner Politik ist sich weitgehend einig darin, an der 9/10-Regelung festzuhalten.

Das kommt nicht überraschend, macht aber die Sorgen der Betroffenen nicht kleiner. Im Gegenteil.

Berlin verweist auf das Solidarprinzip der gesetzlich Versicherten.

Es sagt damit nichts anderes, als dass eine Aufnahme der vorübergehend woanders versicherten Betroffenen für die gesetzlichen Kassen eine zu hohe Belastung darstelle.

Doch ist das wirklich sö

Wenn immer wieder das Argument vorgebracht wird, es handle sich nur um Einzelfälle, dann scheint umgekehrt die zu befürchtende finanzielle Mehrbelastung gar nicht so gewaltig zu sein.

Was für das Gesamtsystem der Krankenversicherung wohl nur eine Randnotiz wäre, hätte für die einzelnen Betroffenen eine gewaltige entlastende Wirkung.

Es sei daran erinnert, dass die Verfasser der Petitionen aus ganz Deutschland alle nur vorübergehend das Solidarsystem der gesetzlichen Versicherung verlassen hatten, nicht jedoch endgültig.

Sie haben meist längst wieder in den gesetzlichen Topf eingezahlt, viele Jahrzehnte lang.

Nur eben nicht 90 Prozent der zweiten Erwerbsphase ihres Lebens. Die Realität in diesem Land ist, dass sich der Arbeitsmarkt verändert.

Die gebrochene Erwerbsbiografie mit Jobwechseln, Erziehungspausen und Phasen von Selbstständigkeit oder Arbeitslosigkeit wird zur Normalität.

Die 9/10-Regel in ihrer jetzigen Form ist überholt.

Das Solidarprinzip zu schützen ist eine Sache, es ad absurdum zu führen, indem man Härtefälle unsolidarisch ignoriert, ist eine andere.

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