'Gleiche legale Möglichkeiten für alle!'
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Gesundheit Infos


DGHS fordert Zulassung von Natrium-Pentobarbital für Humanmedizin

Ein Mensch habe zwar die Freiheit, über Zeitpunkt und Art seines Todes selbst zu bestimmen, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag befunden und die Klage eines Schweizers abgewiesen. Jedoch leite sich daraus nicht die "positive Verpflichtung" für einen Staat ab, seinen Bürgern eine tödliche Medikamentendosis zur Verfügung zu stellen. Eine ähnliche Klage aus Deutschland ist zurzeit noch beim EGMR anhängig.

Elke Baezner, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V., erklärt aus diesem Anlass: "Das Mittel der Wahl für Freitod-Beihilfe, das Natrium-Pentobarbital (NaP), das in der Schweiz verwendet wird, muss auch in Deutschland für die Humanmedizin zugelassen werden, zwar verschreibungspflichtig, aber mit normalem Rezept, nicht als Betäubungsmittel mit eingeschränkter Rezeptierungsmöglichkeit."

"Es muss möglich sein, dass Ärzte in Deutschland dieses Mittel unter Einhaltung strenger Sorgfaltskriterien ihren Patienten verschreiben dürfen, wenn diese ihrem als unwürdig empfundenen, unerträglichen Leiden ein Ende setzen wollen. Wenn wir dunkle Geschäfte mit dem Tod und die menschenunwürdige Flucht in die Schweiz von Sterbenskranken verhindern wollen, brauchen wir legale Möglichkeiten der Freitodhilfe in Deutschland", so Baezner.

In Deutschland findet Natrium-Pentobarbital bislang nur in der Tiermedizin Anwendung.

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit erste und älteste Organisation dieser Ausrichtung in Deutschland. Sie versteht sich als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens auch gegen Widerstand. Vorrang hat für die DGHS das Selbstbestimmungsrecht des Individuums. Als Patientenschutz-Organisation klärt die DGHS über Vorsorge-Möglichkeiten auf, hat schon früh eine Patientenverfügung entwickelt und zur Durchsetzung des Patientenverfügungsgesetzes beigetragen. Im 30. Jahr ihres Bestehens kämpft die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Unter Berücksichtigung von Sorgfaltskriterien soll Artikel 1 des Grundgesetzes, die unantastbare Würde, auch im Sterben eine Selbstverständlichkeit werden.

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Wega Wetzel
Kronenstr. 4
10117
Berlin
wega.wetzel@dghs.de
030-21222337-22
http://dghs.de


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DGHS fordert Zulassung von Natrium-Pentobarbital für Humanmedizin

Ein Mensch habe zwar die Freiheit, über Zeitpunkt und Art seines Todes selbst zu bestimmen, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag befunden und die Klage eines Schweizers abgewiesen. Jedoch leite sich daraus nicht die "positive Verpflichtung" für einen Staat ab, seinen Bürgern eine tödliche Medikamentendosis zur Verfügung zu stellen. Eine ähnliche Klage aus Deutschland ist zurzeit noch beim EGMR anhängig.

Elke Baezner, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V., erklärt aus diesem Anlass: "Das Mittel der Wahl für Freitod-Beihilfe, das Natrium-Pentobarbital (NaP), das in der Schweiz verwendet wird, muss auch in Deutschland für die Humanmedizin zugelassen werden, zwar verschreibungspflichtig, aber mit normalem Rezept, nicht als Betäubungsmittel mit eingeschränkter Rezeptierungsmöglichkeit."

"Es muss möglich sein, dass Ärzte in Deutschland dieses Mittel unter Einhaltung strenger Sorgfaltskriterien ihren Patienten verschreiben dürfen, wenn diese ihrem als unwürdig empfundenen, unerträglichen Leiden ein Ende setzen wollen. Wenn wir dunkle Geschäfte mit dem Tod und die menschenunwürdige Flucht in die Schweiz von Sterbenskranken verhindern wollen, brauchen wir legale Möglichkeiten der Freitodhilfe in Deutschland", so Baezner.

In Deutschland findet Natrium-Pentobarbital bislang nur in der Tiermedizin Anwendung.

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Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit erste und älteste Organisation dieser Ausrichtung in Deutschland. Sie versteht sich als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens auch gegen Widerstand. Vorrang hat für die DGHS das Selbstbestimmungsrecht des Individuums. Als Patientenschutz-Organisation klärt die DGHS über Vorsorge-Möglichkeiten auf, hat schon früh eine Patientenverfügung entwickelt und zur Durchsetzung des Patientenverfügungsgesetzes beigetragen. Im 30. Jahr ihres Bestehens kämpft die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Unter Berücksichtigung von Sorgfaltskriterien soll Artikel 1 des Grundgesetzes, die unantastbare Würde, auch im Sterben eine Selbstverständlichkeit werden.

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