Selbstbestimmt in schweren Zeiten
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Gesundheit Infos


Rechtzeitig an eine Patientenverfügung denken

Es passiert jeden Tag und kann jeden treffen. Ein Unfall oder eine Krankheit führen dazu, dass man nicht mehr in der Lage ist, wichtige Fragen selbst zu beantworten. Für diesen Fall ist es sinnvoll, frühzeitig Vorkehrungen zu treffen.

"Viele glauben, dass es eine gesetzliche Vertretung von nahen Verwandten gibt. Das ist aber ein Irrglaube. Erst durch eine Vollmacht wird der Ehemann, die Ehefrau, die Kinder oder auch ein guter Freund in die Lage versetzt, Entscheidungen für einen Betroffenen zu treffen.", so Dr. Alexander T. Schäfer, Fachanwalt für Medizinrecht.

Im Vorfeld sollte sich jeder die nötige Zeit nehmen, um mit Familienmitgliedern und Freunden über Notfallsituationen zu sprechen, damit man auch in schweren Zeiten selbstbestimmt bleibt und nur Entscheidungen getroffen werden, die den eigenen Wünschen entsprechen.

Das Gesundheitsportal www.miomedi.de hat das Thema aufgegriffen und stellt in Kooperation mit Dr. Alexander T. Schäfer die drei wichtigsten Vorlagen kostenlos zum Download bereit: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Was davon braucht man und wo liegen die Unterschiede?

Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt einen Verwandten oder guten Freund mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen - auch ohne gerichtliche Bestellung. So können schnell und unkompliziert wichtige Entscheidungen getroffen und notwendige Geschäfte erledigt werden.

In einer Betreuungsverfügung legt man eine Person fest, die durch das Vormundschaftsgericht als Betreuer bestellt werden soll - falls es notwendig wird. Der Vormund entscheidet über alle geschäftlichen Angelegenheiten, wie Bankgeschäfte und Miete. Ebenso über Fragen der medizinischen Versorgung und Ihres Aufenthalts. Es sollte eine Person, der man vertraut.

Mit einer Patientenverfügung wendet man sich an den behandelnden Arzt. Mit diesem Formular können Sie gegenüber dem Arzt bestimmte Behandlungsmaßnahmen (zum Beispiel eine künstliche Ernährung) im Vorfeld ablehnen.

Diese Dokumente können im Servicebereich des Gesundheitsportals heruntergeladen, online ausgefüllt und ausgedruckt werden:

Vorsorgevollmacht - http://www.miomedi.de/gesundheit/servicebereich/vorsorgevollmacht/vorsorgevollmacht.html

Betreuungsverfügung -http://www.miomedi.de/gesundheit/servicebereich/betreuungsverfuegung/betreuungsverfuegung.html

Patientenverfügung -
http://www.miomedi.de/gesundheit/servicebereich/patientenverfuegung/patientenverfuegung.html

Die Miomedia GmbH & Co. KG ist ist eine Frankfurter Internetagentur, die sich darauf spezialisiert hat, Gesundheitsinformationen für Besucher laienverständlich aufzubereiten. Unter dem Motto "Gesundheit vernetzt" betreibt Miomedia mehrere themenspezifische Gesundheitsportale.
Miomedia GmbH & Co KG
Anna Gorski
Gräfstraße 83
60486 Frankfurt am Main
presse@miomedia.de
06966969690
http://www.miomedi.de


Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de


Rechtzeitig an eine Patientenverfügung denken

Es passiert jeden Tag und kann jeden treffen. Ein Unfall oder eine Krankheit führen dazu, dass man nicht mehr in der Lage ist, wichtige Fragen selbst zu beantworten. Für diesen Fall ist es sinnvoll, frühzeitig Vorkehrungen zu treffen.

"Viele glauben, dass es eine gesetzliche Vertretung von nahen Verwandten gibt. Das ist aber ein Irrglaube. Erst durch eine Vollmacht wird der Ehemann, die Ehefrau, die Kinder oder auch ein guter Freund in die Lage versetzt, Entscheidungen für einen Betroffenen zu treffen.", so Dr. Alexander T. Schäfer, Fachanwalt für Medizinrecht.

Im Vorfeld sollte sich jeder die nötige Zeit nehmen, um mit Familienmitgliedern und Freunden über Notfallsituationen zu sprechen, damit man auch in schweren Zeiten selbstbestimmt bleibt und nur Entscheidungen getroffen werden, die den eigenen Wünschen entsprechen.

Das Gesundheitsportal www.miomedi.de hat das Thema aufgegriffen und stellt in Kooperation mit Dr. Alexander T. Schäfer die drei wichtigsten Vorlagen kostenlos zum Download bereit: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Was davon braucht man und wo liegen die Unterschiede?

Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt einen Verwandten oder guten Freund mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen - auch ohne gerichtliche Bestellung. So können schnell und unkompliziert wichtige Entscheidungen getroffen und notwendige Geschäfte erledigt werden.

In einer Betreuungsverfügung legt man eine Person fest, die durch das Vormundschaftsgericht als Betreuer bestellt werden soll - falls es notwendig wird. Der Vormund entscheidet über alle geschäftlichen Angelegenheiten, wie Bankgeschäfte und Miete. Ebenso über Fragen der medizinischen Versorgung und Ihres Aufenthalts. Es sollte eine Person, der man vertraut.

Mit einer Patientenverfügung wendet man sich an den behandelnden Arzt. Mit diesem Formular können Sie gegenüber dem Arzt bestimmte Behandlungsmaßnahmen (zum Beispiel eine künstliche Ernährung) im Vorfeld ablehnen.

Diese Dokumente können im Servicebereich des Gesundheitsportals heruntergeladen, online ausgefüllt und ausgedruckt werden:

Vorsorgevollmacht - http://www.miomedi.de/gesundheit/servicebereich/vorsorgevollmacht/vorsorgevollmacht.html

Betreuungsverfügung -http://www.miomedi.de/gesundheit/servicebereich/betreuungsverfuegung/betreuungsverfuegung.html

Patientenverfügung -
http://www.miomedi.de/gesundheit/servicebereich/patientenverfuegung/patientenverfuegung.html

Die Miomedia GmbH & Co. KG ist ist eine Frankfurter Internetagentur, die sich darauf spezialisiert hat, Gesundheitsinformationen für Besucher laienverständlich aufzubereiten. Unter dem Motto "Gesundheit vernetzt" betreibt Miomedia mehrere themenspezifische Gesundheitsportale.
Miomedia GmbH & Co KG
Anna Gorski
Gräfstraße 83
60486 Frankfurt am Main
presse@miomedia.de
06966969690
http://www.miomedi.de


Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de






Dieser Artikel kommt von Gesundheit News & Gesundheit Infos & Gesundheit Tipps
https://www.gesundheit-infos-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.gesundheit-infos-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=4458