Private Krankenversicherung darf nicht gekündigt werden.
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Gesundheit Infos


Landgericht Frankfurt am Main untersagt fristlose Kündigung durch den Versicherer.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat durch Urteil vom 01.09.2011 (Az. 2/23 O 123/11) die fristlose Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrages durch das Versicherungsunternehmen für unwirksam erklärt. Damit muss die Versicherung fortgesetzt werden.

Geklagt hatte eine Versicherungsnehmerin, deren Krankenversicherungsvertrag fristlos gekündigt worden war. Der Versicherer hatte behauptet, die Versicherungsnehmerin hätte manipulierte Rezepte eingereicht und so Leistungen erschlichen.

Das Gericht schenkte diesem Einwand aber keine Beachtung. Denn der Gesetzgeber habe durch die Neuregelungen des Versicherungsgesetzes ausdrücklich jede Kündigung ausgeschlossen. Der Versicherer sei vor Betrug hinreichend dadurch geschützt, dass er die eingereichten Belege auf deren Richtigkeit kontrollieren könne.

Die Klägerin wurde durch den auf Medizinrecht und Versicherungsrecht spezialisierten Patientenanwalt Dr. Alexander T. Schäfer (www.atsrecht.de) aus Frankfurt am Main vertreten.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Alexander T. Schäfer ist spezialisiert auf die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach Personenschäden bei Arzthaftung, Unfall oder Straftat. Er vertritt ausschließlich Geschädigte, Patienten und Versicherungsnehmer. Regelmäßig tritt er mit Forderungen für einen besseren Schutz von Patienten und Opfern an die Öffentlichkeit. Er ist zudem in verschiedenen Opfer- und Patientenschutzorganisationen ehrenamtlich tätig. Nähere Informationen zu Dr. Alexander T. Schäfer unter www.atsrecht.de/der-anwalt/ihr-anwalt-dr.-alexander-t.-schaefer.html
bürgle schäfer Rechtsanwälte
Dr. Alexander T. Schäfer
Hochstraße 17
60313 Frankfurt
schaefer@atsrecht.de
06940034090
http://www.atsrecht.de

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Landgericht Frankfurt am Main untersagt fristlose Kündigung durch den Versicherer.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat durch Urteil vom 01.09.2011 (Az. 2/23 O 123/11) die fristlose Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrages durch das Versicherungsunternehmen für unwirksam erklärt. Damit muss die Versicherung fortgesetzt werden.

Geklagt hatte eine Versicherungsnehmerin, deren Krankenversicherungsvertrag fristlos gekündigt worden war. Der Versicherer hatte behauptet, die Versicherungsnehmerin hätte manipulierte Rezepte eingereicht und so Leistungen erschlichen.

Das Gericht schenkte diesem Einwand aber keine Beachtung. Denn der Gesetzgeber habe durch die Neuregelungen des Versicherungsgesetzes ausdrücklich jede Kündigung ausgeschlossen. Der Versicherer sei vor Betrug hinreichend dadurch geschützt, dass er die eingereichten Belege auf deren Richtigkeit kontrollieren könne.

Die Klägerin wurde durch den auf Medizinrecht und Versicherungsrecht spezialisierten Patientenanwalt Dr. Alexander T. Schäfer (www.atsrecht.de) aus Frankfurt am Main vertreten.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Alexander T. Schäfer ist spezialisiert auf die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach Personenschäden bei Arzthaftung, Unfall oder Straftat. Er vertritt ausschließlich Geschädigte, Patienten und Versicherungsnehmer. Regelmäßig tritt er mit Forderungen für einen besseren Schutz von Patienten und Opfern an die Öffentlichkeit. Er ist zudem in verschiedenen Opfer- und Patientenschutzorganisationen ehrenamtlich tätig. Nähere Informationen zu Dr. Alexander T. Schäfer unter www.atsrecht.de/der-anwalt/ihr-anwalt-dr.-alexander-t.-schaefer.html
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