Fadenscheinige Kritik an Arzneimittelrahmenvorgaben / Müller: Verordnungsquoten sind bewährt und am tatsächlichen Versorgungsgeschehen ausgerichtet
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Gesundheit Infos


(ddp direct) Berlin, 3. November 2009 - Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat heute der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung vorgeworfen, sie würden mit den von ihnen ausgehandelten Höchstquoten bei Arzneimittelverordnungen die Therapiefreiheit der Ärzte gefährden. Dazu erklärt KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller:

"Die Vereinbarung von Quoten bei der Verordnung bestimmter Arzneimittel ist keine neue Erfindung. Die KBV und die Krankenkassen arbeiten schon seit Jahren mit Quoten, um die Arzneimittelausgaben zu steuern. Der Vorwurf, diese Regelung negiere die tatsächliche Versorgungssituation, ist absurd. Tatsächlich wurde das reale Verordnungsverhalten der Ärzte aufgegriffen. Die nun getroffene Vereinbarung versetzt Vertragsärzte in die Lage, eine Wirtschaftlichkeitsprüfung aktiv zu vermeiden. Damit setzt sie positive Anreize. Selbstverständlich behält der Arzt die Therapiehoheit. Die getroffene Vereinbarung gewährt den verschreibenden Ärzten genügend Spielraum für eine patientenorientierte und indikationsgerechte Arzneimittelverordnung. Der BPI erweckt außerdem den Eindruck, es gebe keine Möglichkeiten mehr für regionale Anpassungen. Auch das ist nicht richtig. Die Aufforderung an die Kassenärztlichen Vereinigungen, die neue Vereinbarung nicht umzusetzen, ist eine Anmaßung. Das ist ganz schlechter Stil!"

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.

Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dr. Roland Stahl
Herbert-Lewin-Platz 2
10623
Berlin
presse@kbv.de
030 / 4005-2201
http://kbv.de



(ddp direct) Berlin, 3. November 2009 - Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat heute der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung vorgeworfen, sie würden mit den von ihnen ausgehandelten Höchstquoten bei Arzneimittelverordnungen die Therapiefreiheit der Ärzte gefährden. Dazu erklärt KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller:

"Die Vereinbarung von Quoten bei der Verordnung bestimmter Arzneimittel ist keine neue Erfindung. Die KBV und die Krankenkassen arbeiten schon seit Jahren mit Quoten, um die Arzneimittelausgaben zu steuern. Der Vorwurf, diese Regelung negiere die tatsächliche Versorgungssituation, ist absurd. Tatsächlich wurde das reale Verordnungsverhalten der Ärzte aufgegriffen. Die nun getroffene Vereinbarung versetzt Vertragsärzte in die Lage, eine Wirtschaftlichkeitsprüfung aktiv zu vermeiden. Damit setzt sie positive Anreize. Selbstverständlich behält der Arzt die Therapiehoheit. Die getroffene Vereinbarung gewährt den verschreibenden Ärzten genügend Spielraum für eine patientenorientierte und indikationsgerechte Arzneimittelverordnung. Der BPI erweckt außerdem den Eindruck, es gebe keine Möglichkeiten mehr für regionale Anpassungen. Auch das ist nicht richtig. Die Aufforderung an die Kassenärztlichen Vereinigungen, die neue Vereinbarung nicht umzusetzen, ist eine Anmaßung. Das ist ganz schlechter Stil!"

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.

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