Die Kosten für ein Pflegeheim
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Gesundheit Infos


Es gibt viele Familien, die in die unangenehme und auch traurige Situation kommen, dass ein Angehöriger krank und zu einem Pflegefall wird. Manchmal kann die Pflege von einem Familienmitglied übernommen werden, doch oft ist dies aus zeitlichen oder räumlichen Gründen nicht möglich. Dann ist es notwendig, dass man sich um ein Pflegeheim bemühen muss. Doch wie sieht es mit den Kosten aus? Wer übernimmt die Kosten fürs Pflegeheim ?

Idealerweise wird ein pflegebedürftiger Angehöriger im Kreise seiner Familie versorgt. Allerdings ist das in den meisten Fällen nicht möglich, denn entweder sind die Angehörigen beruflich stark eingebunden, haben sich um ihre Familie zu kümmern, etwa wenn Kinder im Haushalt sind, oder aber die räumliche Distanz erlaubt eine Pflege nicht. Es gibt nun zwei Optionen; man kann entweder einen mobilen Pflegedienst beauftragen oder aber einen Platz in einem Pflegeheim suchen. Welche Lösung die beste ist, entscheidet der gesundheitliche Zustand des zu pflegenden Menschen. Ist die Einweisung in ein Heim notwendig, dann sind die Kosten dafür sehr hoch. Nun stellt sich die Frage, wer diese Kosten übernimmt.

Zuerst muss die Pflegestufe festgestellt werden. Zu diesem Zweck wird der medizinische Dienst der Pflegekassen beauftragt, der sich ein Bild vom Gesundheitszustand machen soll. Nachdem der Kranke zu Hause untersucht worden ist, wird die Pflegestufe festgelegt. Dabei handelt es sich um drei Stufen. Bei Stufe 1 ist normalerweise keine Betreuung rund um die Uhr notwendig, während bei Stufe 3 eine ständige Betreuung angezeigt ist.

Je nach Grad der Einstufung erfolgt eine finanzielle Leistung, die sich zwischen 1.023 € bis 1.432 € belaufen kann. Allerdings ist dieser Betrag längst nicht ausreichend, wenn eine Unterbringung in ein Pflegeheim nötig ist, denn da muss mit monatlichen Unkosten in Höhe von 3.400 € gerechnet werden. Es stellt sich also die Frage, wie diese Summe aufgebracht werden kann.

Hinzu kommen natürlich die Einkünfte des Pflegebedürftigen selbst, zum Beispiel dessen Rente. Ist die Summe, die nun zusammenkommt, immer noch nicht ausreichend, kann von den Angehörigen ein Antrag auf Pflegewohngeld gestellt werden. Auch Leistungen der Sozialhilfe können beantragt werden.

Normalerweise müssen die Angehörigen nicht damit rechnen, dass sie zu Zahlungen für die Kosten des Pflegeheims herangezogen werden. Allerdings werden die Vermögensverhältnisse geprüft, und zwar nicht nur jene der pflegebedürftigen Person, sondern auch die der Angehörigen. Sollte es sich um Familienangehörige handeln, die finanziell besser gestellt sind, dann ist es möglich, dass diese herangezogen werden, die aufkommenden restlichen Kosten für das Pflegeheim zu übernehmen.

Veröffentlicht von >> anke1 << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


Es gibt viele Familien, die in die unangenehme und auch traurige Situation kommen, dass ein Angehöriger krank und zu einem Pflegefall wird. Manchmal kann die Pflege von einem Familienmitglied übernommen werden, doch oft ist dies aus zeitlichen oder räumlichen Gründen nicht möglich. Dann ist es notwendig, dass man sich um ein Pflegeheim bemühen muss. Doch wie sieht es mit den Kosten aus? Wer übernimmt die Kosten fürs Pflegeheim ?

Idealerweise wird ein pflegebedürftiger Angehöriger im Kreise seiner Familie versorgt. Allerdings ist das in den meisten Fällen nicht möglich, denn entweder sind die Angehörigen beruflich stark eingebunden, haben sich um ihre Familie zu kümmern, etwa wenn Kinder im Haushalt sind, oder aber die räumliche Distanz erlaubt eine Pflege nicht. Es gibt nun zwei Optionen; man kann entweder einen mobilen Pflegedienst beauftragen oder aber einen Platz in einem Pflegeheim suchen. Welche Lösung die beste ist, entscheidet der gesundheitliche Zustand des zu pflegenden Menschen. Ist die Einweisung in ein Heim notwendig, dann sind die Kosten dafür sehr hoch. Nun stellt sich die Frage, wer diese Kosten übernimmt.

Zuerst muss die Pflegestufe festgestellt werden. Zu diesem Zweck wird der medizinische Dienst der Pflegekassen beauftragt, der sich ein Bild vom Gesundheitszustand machen soll. Nachdem der Kranke zu Hause untersucht worden ist, wird die Pflegestufe festgelegt. Dabei handelt es sich um drei Stufen. Bei Stufe 1 ist normalerweise keine Betreuung rund um die Uhr notwendig, während bei Stufe 3 eine ständige Betreuung angezeigt ist.

Je nach Grad der Einstufung erfolgt eine finanzielle Leistung, die sich zwischen 1.023 € bis 1.432 € belaufen kann. Allerdings ist dieser Betrag längst nicht ausreichend, wenn eine Unterbringung in ein Pflegeheim nötig ist, denn da muss mit monatlichen Unkosten in Höhe von 3.400 € gerechnet werden. Es stellt sich also die Frage, wie diese Summe aufgebracht werden kann.

Hinzu kommen natürlich die Einkünfte des Pflegebedürftigen selbst, zum Beispiel dessen Rente. Ist die Summe, die nun zusammenkommt, immer noch nicht ausreichend, kann von den Angehörigen ein Antrag auf Pflegewohngeld gestellt werden. Auch Leistungen der Sozialhilfe können beantragt werden.

Normalerweise müssen die Angehörigen nicht damit rechnen, dass sie zu Zahlungen für die Kosten des Pflegeheims herangezogen werden. Allerdings werden die Vermögensverhältnisse geprüft, und zwar nicht nur jene der pflegebedürftigen Person, sondern auch die der Angehörigen. Sollte es sich um Familienangehörige handeln, die finanziell besser gestellt sind, dann ist es möglich, dass diese herangezogen werden, die aufkommenden restlichen Kosten für das Pflegeheim zu übernehmen.

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